Die Regeln 

Das Handbuch der S.A.S.S.®

Übersetzung von: "Mercante" aka Manfred J. Kaufmann SASS # 40 988

Für das Österreichische Regelwerk hier anklicken


AUSRÜSTUNG UND WETTBEWERBS-KATEGORIEN
Man schießt diese Bewerbe mit Originalen und Repliken von Waffen, die in der zweiten Hälfte des 19ten Jahrhunderts
hergestellt wurden. Diese Colts, Remingtons, Smith & Wessons, Winchesters, Marlins, Sharps und Henrys sind aber als
historische Originale nur dann zulässig, wenn sie sich in betriebssicherem Zustand befinden
BÜCHSEN
Für den Hauptbewerb, den Teambewerb oder einen Nebenbewerb (aber nicht für den Langstreckenbewerb "long Range or
Precision Rifle"):

 Jeder Unterhebelrepetierer oder Vorderschaftrepetierer (Gewehr oder Karabiner) mit Röhrenmagazin,
außenliegendem Hahn, hergestellt vor 1899, oder jede Replika davon.
Zentralfeuer, mindestens Kaliber .25 oder größer
nur "Revolverkaliber" zulässig (d.h. nicht .30-30, 30.06, oder .45-70)
nur offene Visierung (Kimme, Korn) oder original ausgeführter Kolbenhalsdiopter
Lauflänge mindestens 16 Zoll (41 cm)
Büchsen mit Kastenmagazinen sind nicht zulässig
SCHROTFLINTEN
Jede zeittypische Quer Doppelflinte ohne automatische Ejektoren, mit innenliegenden Schlagstücken oder außenliegenden
Hähnen und mit Doppelabzug. Ebenso erlaubt (wenn auch in Europa selten oder tw. verboten) Unterhebelrepetier-
Schrotflinten oder Vorderschaftrepetierflinten mit außenliegenden Hähnen (z.B. Winchester Model 1887 oder 1897).
Militärische Ausführungen sind nicht erlaubt.
Kaliber nicht größer als 10 und nicht kleiner als 20 Gauge
Mindestlauflänge 18 Zoll (46 cm, in Österreich 51 cm)
Maximale Korngröße 2,5 mm (US-Number 7), kein Stahlschrot oder beschichteter Schrot
Magnum und High Velocity-Ladungen sind nicht erlaubt
Unterhebel-Schrotflinten oder Vorderschaftrepetierflinten dürfen nur mit zwei Patronen geladen werden,
Einzelladung ist zulässig. In Team-Matches darf bis zur vollen Kapazität geladen werden.
REVOLVER
Cowboy Action Schützen sind grundsätzlich in sechs Kategorien einzuteilen: Open (= Modern), Standard (= Traditional),
Grenzer Patrone (= Frontier Cartridge), Duellkämpfer (= Duelist), Revolvermann (= Gunfighter), und Grenzer (=
Frontiersman). Jede Schützenkategorie wird durch die Art des Revolvers (Visierung) bestimmt, bzw. durch dessen
Schießpulver (Nitro- oder Schwarzpulver) oder durch dessen Handhabung (ein- oder beidhändig). Obwohl die .32er
Patronen- und die .36er Perkussionsrevolver zulässig sind, ist es möglich, daß deren Geschossenergie nicht ausreicht, um
Stahlziele umzuwerfen. Stahlziele sollen aber jedenfalls durch Standard .38 Special 158 gr. Fabriksladungen umklappen.
OPEN oder MODERN
Kaliber .32 oder größer, Single Action Patronen Revolver mit verstellbarer Visierung. In Matches mit zwei Revolvern darf
einer davon ein Standard / Traditional Revolver sein, für Matches mit einem Revolver muß immer der Modern-Typ
verwendet werden, zwei Standard / Traditional Revolver dürfen nicht in der Open / Modern-Kategorie benützt werden.
(Beispiele: Colt New Frontier, Ruger Blackhawk und .32er Single Six, Ruger New Model Bisley)
STANDARD oder TRADITIONAL
Single Action Patronen-, Schwarzpulverpatronen-, Perkussions- oder Conversion- Revolver, hergestellt vor 1896, oder
Repliken davon.
Kaliber .32 oder größer
Feste Visierung, traditionelle Kimmenrinne, das Korn darf nur dann in einem Schwalbenschwanz montiert sein,
wenn es so dem historischen Original entspricht.
Jedes zugelassene Treibmittel (Nitro- oder Schwarzpulver) darf verwendet werden
SPIRIT of the GAME -SPORTSGEIST
Mit der Entwicklung des Cowboy Action Shooting™  entwickelte sich unter den Teilnehmern auch eine besondere
persönliche Identifikation mit den SASS-Bewerben, die sie seither "The Spirit of the Game" nennen, frei übersetzt:
Sportsgeist. Das bedeutet, daß sich der Schütze voll und ganz in das geforderte Geschehen einbringen soll, wie es die
Regeln und der Matchablauf verlangen, und nicht nach irgendwelchen Vorteilen suchen oder Lücken in den Regeln
ausnützen darf.
STANDARD oder TRADITIONAL
Single Action Patronen-, Schwarzpulverpatronen-, Perkussions- oder Conversion- Revolver, hergestellt vor 1896, oder
Repliken davon.
Kaliber .32 oder größer
Feste Visierung, traditionelle Kimmenrinne, das Korn darf nur dann in einem Schwalbenschwanz montiert sein,
wenn es so dem historischen Original entspricht.
Jedes zugelassene Treibmittel (Nitro- oder Schwarzpulver) darf verwendet werden
Beispiele: Colt SAA, Ruger Vaquero, Smith & Wesson American, Russian, oder Schofield, Remington Modelle '75 oder '90,
Bisleys, und deren Reproduktionen. Der Ruger Old Army Perkussions-Revolver mit fester Visierung ist ein
Standard "Traditional style" Revolver, die gleiche Waffe mit verstellbarer Visierung muß in der Open / Modern  Kategorie
genannt werden.
GRENZER  PATRONE oder FRONTIER CARTRIDGE
Schwarzpulverpatronen- oder Perkussions-Single-Action-Revolver mit fester Visierung, hergestellt vor 1896 oder
Repliken davon.
Kaliber .32 oder größer
Schwarzpulverladungen in allen Waffen (Büchse, Revolver und Schrotflinte)
Nur Quer Doppelflinte zulässig im Hauptbewerb. jede SASS regelkonforme Büchse in einem Revolver-Kaliber ist zulässig
In Neben- oder Teambewerben darf aber jede SASS regelkonforme Waffe mit beliebigem Pulver verwendet werden.
DUELLKÄMPFER oder DUELIST
Standard /Traditional Single Action Revolver, der einhändig gespannt und abgefeuert werden muß. Die Revolverhand darf
von der schußschwachen Hand nicht berührt werden. jede SASS regelkonforme Büchse oder Schrotflinte und jedes
Treibmittel (Nitro- oder Schwarzpulver) darf verwendet werden.
REVOLVERMANN oder GUNFIGHTER
Diese Kategorie kann kurz mit Doppel-Duellkämpfer oder "double duelist" beschrieben werden, sie erfordert zwei
Standard /Traditional Single Action Revolver, die jeweils einhändig gespannt und abgefeuert werden müssen, und zwar
einer mit der rechten und einer mit der linken Hand. Bei zwei-Revolver-Matches muß abwechselnd links und rechts
geschossen werden, bei einem ein-Revolver-Match bleibt die Wahl der Schußhand dem Schützen überlassen.
Es werden zwei normale Holster benötigt, eines an jeder Körperseite, Cross-draw ist nicht erlaubt. Beide Revolver dürfen
zwar zur selben Zeit gespannt, aber nur abwechselnd einzeln geschossen werden, um dem elektronischen Timer die
Zeitnehmung zu ermöglichen. Bei Störungen müssen beide Revolver in eine sichere Richtung gehalten werden, die
funktionierende Waffe muß leer geschossen und geholstert (abgelegt) werden. Kann die Störung nicht sicher beseitigt
werden, muß die Waffe dem Range Officer übergeben oder anderswie sicher abgelegt werden. Auf keinen Fall darf die
Waffe in eine unsichere Position gebracht werden!
GRENZER oder FRONTIERSMAN
Dieselben Regeln wie Grenzer Patrone (= Frontier Cartridge), außer daß die zwei Revolver Perkussionswaffen mit
mindestens Kaliber .36 sein müssen, die einhändig wie in der Kategorie Duellkämpfer (= Duelist) geschossen werden.
DAMEN, JUNIOREN, SENIOREN
Ohne Verpflichtung zur Teilnahme können zusätzlich Kategorien für Damen, Junioren und Senioren eingerichtet werden.
In diesem Fall sollen folgende Regeln beachtet werden:
"Junioren" sind Personen zwischen 12 und 18 Jahren, eine Aufteilung in Buben und Mädchen ist zulässig.
Junioren dürfen nur unter Aufsicht ihrer Eltern am Bewerb teilnehmen
Die Kategorie "Damen" kann auch weiter unterteilt werden, z.B. in Open (= Modern) und Standard (= Traditional)
oder auch in Damen-Duell (= Lady Duelist).
"Senioren" sind Bewerber über 60, Unterteilungen siehe oben, z.B. auch Senior-Duell (= Senior Duelist)
Achtung: nur Junioren dürfen als Junioren schießen, nur Damen als Damen, nur Senioren als Senioren. Alle anderen
(Herren) schießen immer nur im Gesamtbewerb. Hingegen soll niemand unter Zwang in einer dieser Unterbewerbe
schießen müssen, d.h. jeder Junior, jede Dame, jeder Senior kann auf eigenen Wunsch wahlweise auch im Gesamtbewerb
schießen.
SIDE MATCHES
DER KUNDSCHAFTER oder THE PLAINSMAN

Benötigt werden zwei Perkussions-Revolver mit mindestens Kaliber .36, die einhändig wie in der Kategorie Duellkämpfer
(= Duelist) geschossen werden.
es muß eine SASS regelkonforme Einzellader-Büchse in einem historischen Schwarzpulver-Kaliber (d.h. z.B.
keine .30-30) verwendet werden, auch mit automatischem Ejektor, wenn dieser damals Standard bei dieser Büchse
war.
Doppel Querflinte oder Unterhebelrepetierflinte gemäß SASS-Regeln.
in allen drei Waffenarten müssen Schwarzpulverladungen verwendet werden.
TASCHENWAFFEN und DERRINGER
Taschenwaffen und Derringer sind sehr beliebt für Nebenbewerbe und können gelegentlich auch als Zusatzwaffen in
Hauptbewerben auftauchen-
Eine Taschenwaffe ist im Prinzip eine vor 1900 entworfene Pistole, hat einen externen oder internen Hammer,
einen kleinen Rahmen, eine feste Visierung, SA oder DA, Kipp- oder Tip-Up-Konstruktion mit einer Lauflänge
von max. 4 Zoll (100 mm). Taschenwaffen können vom Typ Perkussion, Randfeuer oder Zentralfeuer sein und
müssen ein Mindestkaliber von .31 haben. Modell "P " Colts und ähnliche sowie Revolver mit
Ausschwenktrommeln sind explizit verboten, unabhängig von Kaliber, Rahmengröße und Lauflänge.
Ein Derringer hat einen externen Hammer, eine feste Visierung, ist ein Patronen- oder Perkussions-Typ, mit
kleinem Rahmen, vor 1900 entworfen, mit einem bis vier Läufen mit einer Maximallänge von 3,5 Zoll (87 mm).
Derringer können Randfeuer- oder Zentralfeuerpatronen verschießen, das Mindestkaliber ist .22. Der Remington
"over / under" Doppellauf-Derringer und der Sharps "four-barreled Pepperbox" mit vier Läufen sind typische
SASS-konforme Derringer.
 !! 22 Magnum Derringer sind verboten !!
LANGSTRECKEN- (oder PRÄZISIONS-) GEWEHR
Jeder Unterhebelrepetierer mit Röhrenmagazin oder jede Einzellader-Büchse, hergestellt vor 1896 oder eine Replika davon,
mit außenliegendem Hahn, offener Visierung (montiert an derselben Stelle wie beim Original) oder einem
Kolbenhalsdiopter im historischen Stil. Optische (Zielfernrohr) oder Visierungen auf dem Systemkasten sind nicht
gestattet.
Es gibt vier typische Kategorien von Langstrecken- oder Präzisionsbüchsen:
Einzellader
Unterhebelrepetierer, "Revolverkaliber"
Unterhebelrepetierer, "Gewehrkaliber"
Büffelgewehr Einzellader
Schwarzpulver Unterbewerbe können zusätzlich in jeder dieser Kategorien ausgeschrieben werden (optional ). Die
Büffelgewehr Einzellader sind ausschließlich für Schwarzpulver zugelassen. Jede Kategorie soll einzeln gewertet werden.
Moderne Einzellader wie der Ruger Modell 1 oder der Unterhebelrepetierer Winchester '95 (mit Kastenmagazin) sind nicht
zugelassen. Replikas von früheren Gewehren wie der Browning 78 sind zugelassen, wenn sie ein traditionelles Kaliber
(z.B. .45-70, .45-90, .38-55) aufweisen, das vor 1896 eingeführt worden ist. Unabhängig von Kaliber oder Kategorie
müssen die Geschosse aus Blei sein (in Deutschland: Blei mit Kupferbeschichtung)
Die Geschossgeschwindigkeiten sind nicht durch SASS-Regeln begrenzt, nur durch die üblichen Sicherheitsvorkehrungen.
Die Kategorie Büffelgewehr ist nur für Kaliber .375  oder größer und nur für Schwarzpulverladungen. Die Gewehre
müssen vor 1896 in den USA angefertigte originale Einzellader mit außenliegenden Hähnen sein oder eine exakte Replika
davon. Automatische Ejektoren sind, außer bei den Trapdoor-Modellen, verboten.
FEUERWAFFEN-BESTIMMUNGEN
Feuerwaffen aller zugelassenen Typen müssen in einem originalen äußeren und inneren Zustand sein. Die Waffe
muß "zeitgemäß" aussehen.
Keinerlei sichtbare äußere Änderungen außer anderen Griffen (kein Gummi!), Rückstoßdämpfer an Schrotflinten
oder Lederumwicklungen (z.B. am Unterhebel) sind zulässig.
Moderne Gummigriffe, orthopädische Griffe, Griffband (Skatertape) etc. sind verboten. Tauschgriffe aus Holz,
Elfenbein, Perlmutt, Hirschhorn, Knochen etc. sind zulässig, solange sie nicht als "target"-Griffe ausgeprägt sind.
D.h. die Griffe müssen in Aussehen und Größe den originalen gleichen.
Kleinere äußere Veränderungen und kosmetische Gravuren sind akzeptabel, solange sie das allgemeine
Erscheinungsbild der Waffe nicht verändern. Gravuren sind nur insofern erlaubt, als sie keinen
Wettbewerbsvorteil bewirken, z.B. das aufrauhen ("checkering ') des Griffrahmens ist nicht gestattet. Den
Schützennamen auf dem Griffrahmen einzugravieren ist zulässig.
Den Gewehrkolben oder die Lauflänge anzupassen ist zulässig, solange die gesetzlichen Eckmaße beibehalten
werden.
Bunte Korne oder Korneinsätze sind verboten und müssen jedenfalls schwarz eingefärbt werden (z.B. bei der
Marlin Cowboy Rifle).
 Abzugsverbeiterungen, Kompensationsbohrungen, Laufgewichte, 'T Bull-barrel" und derartige Veränderungen sind
verboten.
Für die Verwendung einer nicht SASS regelkonformen Waffe ist bei Bewerben über Clubniveau eine Strafe zu
verhängen, und zwar in Form einer Nullwertung in einem (vorzugsweise dem besten/schlechtesten) Match.

Generell gilt hier der Sportsgeist, der "Spirit ofthe Game": wenn man sich bei einer etwaigen Modifikation die Frage
stellen muß: "bringt es mir einen Wettbewerbsvorteil gegenüber den anderen?" und die Antwort wäre "ja", dann ist diese
Veränderung unzulässig.
HOLSTER, PATRONENGÜRTEL UND MUNITIONSBEHÄLTER
Alle Revolver müssen in Holstern verwahrt werden, bei normalen Bewegungsabläufen müssen sie darin sicher
festgehalten werden.
 Holster müssen zu beiden Seiten des Bauch-Hemdenknopfes befestigt sein und einen Mindestabstand von zwei
Handbreiten voneinander entfernt sein.
Cross-Draw-Holster dürfen nicht mehr als 30 Grad von der Senkrechten abweichend schräg montiert werden.
Munition für das Nachladen in einem Match muß am Schützen befestigt sein, in einem Patronengurt, einem
Patronenbeutel oder einer Kleidungstasche. Gewehr- und Revolvermunition darf nicht in Schrotpatronenschlaufen,
dem Mund, den Ohren, der Nase oder in anderen Körperöffnungen bzw. Falten aufbewahrt werden.
Patronengürtel und Beutel müssen ein traditionelles Aussehen haben. Moderne Behälter, "combat" mäßige
Patronengurte, Handgelenks- oder Unterarm-Schlaufen und ähnliches sind nicht erlaubt. Beutel müssen eine
Verschlusslasche haben, der Inhalt muß lose darin liegen, ohne spezielle Unterteilungen oder Halterungen für
schnelleren Zugriff. Lederne Aufschub-Patronenschlaufen (z.B. für Schrot) sind zulässig-
Patronenschlaufen dürfen keine Plastik- oder Metallführungen aufweisen-
Munitionsgürtel müssen über dem Bauch getragen werden, ca. in Höhe des Bauch-Hemdenknopfes.
Schrotpatronenschlaufen dürfen nicht rechtwinklig oder dgl. vom Körper abstehen.
Patronenschlaufen auf einem Gewehrkolben oder Vorderschaft sind verboten.
MUNITION
Revolvermunition muß eine Mündungsgeschwindigkeit von maximal 30S m/sec (= 1,000 f/ps) haben.
Gewehrmunition muß eine Mündungsgeschwindigkeit von maximal 427 m/sec (= 1,400 f/ps) haben. Verdächtige
Munition (z.B. mit höheren Vo ) darf vom Rangemaster überprüft werden. Schützen können für Schäden oder
Verletzungen infolge Querschlägern verantwortlich gemacht werden. Diese grobe Sicherheitsverletzung wird mit
einer sofortigen Disqualifikation von dem betreffenden Match geahndet
Revolver- und Gewehrmunition für den Hauptbewerb darf nicht Voll- oder Teilmantelgeschosse aufweisen .
Die Geschosse müssen aus reinem Blei sein (problematisch bei Schießständen in Gebäuden in D und Ö!)
oder kupferbeschichtete Geschosse (in Österreich und in Deutschland erlaubt!)
Revolver- und Gewehrmunition muß mit Einzelgeschossen bestückt sein, keine "Mehrfachgeschosse".
Stromlinienförmige Geschosse (Bootsheck) sind nicht zulässig.
In diesem Handbuch bedeutet Schwarzpulver immer reines Schwarzpulver. Jede Kombination von Schwarzpulver
mit einem Nitropulver ist verboten!
KLASSEMENT und ZEITNEHMUNG
SASS-Bewerbe werden nach der gesamten Schießzeit ausgewertet, dazu kommen Strafsekunden für Fehlschüsse. Jedes
Match wird extra gewertet, das Gesamtklassement ergibt sich aus der Summe der Einzelwertungen (bei Clubbewerben).
Bei der Weltmeisterschaft "END of TRAIL" wird nach einem anderen Schema gewertet, nämlich nach den Einzelrängen in
den jeweiligen Matches. In diesem Fall werden alle Matches einzeln in Form von Ranglisten klassifiziert. Die
Gesamtwertung ergibt sich aus der Summe der Einzelränge. Zum Beispiel: wenn im ersten Match der 23. Rang, im zweiten
der 12., im dritten der fünfte Platz, im vierten der 33. erzielt wurde, dann ist der Gesamtrang die Summe, also 73. Alle
Schützen mit einer geringeren Rangsumme sind dann besser platziert, alle mit höheren Summen dahinter. Diese
Einzelrangsummenwertung wird immer dann empfohlen, wenn die einzelnen Matches nicht von ähnlicher Dauer oder
unterschiedlich schwierig sind. Die Alternative dazu ist natürlich, die Gesamtzeit plus die Strafsekunden für Fehlschüsse
als Bewertungsgrundlage zu nehmen.
Ein Gesamtbewerbssieger, d.h. gewertet nach Haupt- und allen Nebenbewerben kann ebenfalls ermittelt werden. Hier
müssen aber die Punkte für den Hauptbewerb mit erhöhter Wertigkeit (z.B. doppelt) berücksichtigt werden. Elektronische
Timer werden üblicherweise für alle SASS-Bewerbe verwendet, aber auch Stoppuhren sind zulässig. Fehlschüsse ("Missed
targets") werden als Strafzeit von jeweils fünf Sekunden zu der Schießzeit addiert. Weitere Strafzeiten ergeben sich aus den
Ablauffehlern, wenn der Schütze ein Match nicht in der vorgeschriebenen Weise abwickelt. Jeder Ablauffehler wird als
eine Zeitstrafe von zehn Sekunden gewertet, aber nicht mehr als eine pro Match! Eine Nullwertung eines Matches ist als
Strafe für die Verwendung einer nicht- SASS-Regelkonformen Feuerwaffe vorgesehen (für Bewerbe über Clubniveau).
Kleinere Sicherheitsverstöße während eines Matches werden ebenfalls mit einer Zehn-Sekunden-Zeitstrafe belegt, z.B.
wenn am Ende einer Schußserie das Gewehr nicht, wie vorgeschrieben, mit geöffnetem Verschluss abgelegt wird, oder
wenn der Revolver nicht korrekt abgelegt bzw. geholstert wird. Größere Sicherheitsverstöße werden mit einer Match-
Disqualifikation oder sogar mit einem Ausschluss vom gesamten Bewerb geahndet. Disqualifikation in einem Match wird
verhängt für Waffen, die zu Boden fallen oder ungewollte Schüsse ("accidental discharge"), die innerhalb von drei Metern
Umkreis einer Person einschlagen, oder Verletzung der 170-Grad- Vorschrift, oder das ungewollte Zielen ("sweeping") auf
eine Person. Ungewollte Schüsse ("accidental discharge"), die innerhalb von 1,5 Metern Umkreis einer Person einschlagen,
führen zur sofortigen Disqualifikation vom gesamten Bewerb. Sollte sich ein Schütze durch die Maßregeln des Range
Officer ungerecht behandelt fühlen, so soll er sich höflich und ruhig an den Rangemaster / Bewerbsleiter wenden, nachdem
er das Match beendet hat. Der Rangemaster / Bewerbsleiter wird diese Einwände ebenso höflich behandeln und nach den
vorliegenden Regeln einscheiden, sein Urteil ist dann endgültig.
Verweigerung ( 'Failure to Engage")
Eine Verweigerung ("failure to engage") ist dann gegeben, wenn ein Schütze absichtlich die Ablaufvorschrift eines
Matches ignoriert, um daraus einen Wettbewerbsvorteil zu erzielen, z.B. wenn eine Strafzeit geringer ausfiele als die Zeit
bei Erfüllung der geforderten Aufgabe. Normale Fehler sind keine Verweigerung. Eine Verweigerung wird mit einer 30 
Sekunden-Strafe bedacht. Zum Beispiel wurde in einem Match gefordert, eine pseudo "Dynamitstange". mit einer
Bullenpeitsche umzuwerfen. Es war schwierig, und viele schafften es nicht auf Anhieb. Die Vorschrift besagte aber, daß
man es solange versuchen musste, bis die Stange gefallen war. Ein Schütze dachte, er käme besser davon mit einer
Zeitstrafe als mit vielen vergeblichen Versuchen und warf die Peitsche einfach zu Boden, um zu den Schußzielen weiter zu
laufen. Diese Verhalten ist beim Cowboy Action Shooting™  als Verweigerung ("failure to engage") anzusehen, und es
entspricht nicht dem Sportsgeist ("Spirit ofthe Game").
ZIELAUSFÜHRUNGEN UND ABLAUF
Cowboy Action Shooting™  soll kein statisches Präzisionsschießen sein. Kleine Zielscheiben und große Entfernungen
nehmen jede "Action" aus dem Bewerb und entmutigen den Einsteiger. Sowohl erfahrene als auch unerfahrene Schützen
wollen vor allem das Ziel treffen. Manche treffen es (oder verfehlen es) nur schneller als andere. Sind die Ziele zu klein
oder zu weit weg oder zu schwierig zu treffen, dann werden viele Schützen enttäuscht aufhören, in solchen Bewerben mit
zu schießen. Jeder erfahrene Cowboy Action Schütze wird aber bestätigen können, daß es kein Ziel gibt, sei es noch so
groß oder so nahe, das man nicht verfehlen kann!
Metall- und Papierziele sollen stets in großzügigen Abmessungen verwendet werden. Vor allem sollen
"reagierende Ziele" wie Pepper-Popper oder Fallscheiben eingesetzt werden, um dem Schützen und dem Zuseher
gleichermaßen ein sofortiges Erlebnis ("feedback") zu geben.
.Alle Ziele sollen in relativ kurzen Entfernungen aufgestellt werden. Es gibt keine festen Regeln, aber bei einem
Ziel von etwa. 40 x 40 cm (16" x 16") gilt als Anhaltspunkt:
Revolver 7 bis 10 Meter / Yards
Schrotflinte 8 bis 16 Meter / Yards
Büchse 13 bis 50 Meter / Yards
Taschenwaffen und Derringer bis max. 3 Meter / Yards (nur Papierziele oder Luftballons, Stahlziele sind in dieser
geringen Entfernung zu gefährlich!)
Revolver sollen am Ende geholstert (in Österreich unter Umständen auch abgelegt) werden, wobei der Hammer
auf einer leeren Kammer oder einer abgeschossenen Hülse ruhen muß, außer der Ablauf erfordert eine andere
Handlungsweise. Normalerweise wird bei einem Waffenwechsel zuerst der Revolver geholstert, bevor die Büchse
aufgenommen wird. ,
Nur Revolverkämpfer ("gunfighter") dürfen zugleich zwei geladene Revolver in Händen halten.
Schützen, die mit sechsschüssigen Perkussionsrevolvern antreten, dürfen nur fünf Kammern laden und mit
Zündhütchen versehen. Wenn das Nachladen eines einzelnen Schusses erforderlich ist, darf zunächst nur die
Kammer geladen werden, erst während des Matches darf bei laufendem Timer das Zündhütchen gesetzt werden.
Auch bei einem vollständigen Nachladen dürfen erst auf dem Schießstand und bei laufendem Timer die
Zündhütchen gesetzt werden.
SASS-Bewerbe oberhalb Vereinsebene ("club level") sind keine Spaßwettschießen. Sobald der erste Schuß auf das
Ziel abgegeben wird, läuft das Match und der Schütze muß die gestellten Aufgaben nach besten Kräften lösen.
Nachschießen wegen Munitions- oder Waffenproblemen ist nicht zulässig. Nur wenn ein Schießstandfehler auftritt
(Ziele, Timer, Aufsicht...), für den der Schütze nicht verantwortlich ist, ist eine Wiederholung bzw. ein
Nachschießen gestattet. Dabei startet der Schütze ohne die normalen Strafsekunden des 1. Versuchs, außer jenen
für erfolgte Sicherheitsvergehen.
Üblicherweise ist die Standaufsicht ("Range Officer") zur Beobachtung von Sicherheitsvorschriften zuständig,
insbesondere beim Laden und Entladen sowie speziell bei der Schußabgabe. Wenn aber irgendein Schütze eine
Sicherheitsverletzung wahrnimmt, dann ist er verpflichtet, die Standaufsicht darüber zu informieren, damit diese
das Problem regelkonform behandelt.
SICHERHEITSBESTIMMUNGEN
Grundsätzlich:
Unser Sport ist naturgemäß potentiell gefährlich und ernste Unfälle können passieren. Jeder Teilnehmer an einem SASS-
Match soll sich auch als Sicherheitsbeauftragter fühlen. Zuallererst ist er für sein eigenes sicheres Handeln verantwortlich,
aber darüber hinaus auch für unsichere Handlungen anderer, die er wahrnimmt. Jede Standaufsicht und jeder Schütze soll
jederzeit einen anderen Teilnehmer auf dessen unsichere Handlungsweise aufmerksam machen, und diese Kritik soll so
beherzigt werden, daß der Fehler nicht wiederholt wird. Wiederholte Verstöße eines Schützen sollen im Extremfall mit
einer Disqualifikation vom Bewerbe und einem Verweis vom Schießstand geahndet werden.
Alle Schützen haben die folgenden Sicherheitsregeln zu beachten:
I. Behandle jede Waffe zu jeder Zeit so, als wäre sie scharf geladen.
2. Die Richtung der Mündung ist zu kontrollieren, und zwar vor, während und nach einem Match. Keine Mündung
darf zu irgendeinem Zeitpunkt auf einen anderen Teilnehmer zeigen, weder zwischen den Matches noch wenn
während eines Matches oder bei Waffenwechseln. Langwaffen müssen stets mit offenem Verschluss getragen
werden, Kammer und Magazin leer, die Mündung in eine sichere Richtung weisend. Kammer und Magazin
müssen auch leer sein und der Verschluss offenstehend, wenn die Langwaffe im Waffenwagen ("gun cart")
transportiert wird. Eine Mündung, die auf eine Person zeigt, ist Grund genug für die Disqualifikation von einem
Match, bei Wiederholung vom ganzen Bewerb.
3. Waffen sind immer ungeladen, außer man befindet sich gerade am Schießstand unter der Beobachtung durch die
Standaufsicht oder in der Ladezone.
4. Jeder Lade- und Entladevorgang darf nur an den dafür vorgesehenen Plätzen stattfinden. Beim Laden von
Perkussionsrevolvern muß besonders darauf geachtet werden, daß die Mündung immer in eine sichere Richtung
zeigt. Vor dem Verlassen des Schießstandes müssen alle Kammern abgeschossen oder entladen sein.
5. Sechsschüsser dürfen immer nur mit fünf Patronen geladen werden (Fünfschüsser mit vier), der Hammer darf
immer nur auf einer leeren Kammer ruhen.
6. Kein gespannter Revolver darf jemals vom Schützen aus der Hand gegeben werden. (Match-Disqualifikation).
7. Das Holstern eines Revolvers mit dem Hammer auf einer scharfen Patrone bedeutet eine Match-Disqualifikation.
Das Holstern eines geladenen Revolvers mit dem Hammer auf einer abgeschossenen Patrone oder einer leeren
Kammer zieht keine Strafe nach sich. (z.B. falls der Schütze aus Versehen den Revolver gezogen hat, seinen
Fehler bemerkt und sofort wieder holstert, ohne gespannt zu haben oder falls versehentlich nur vier statt fünf
Schüsse abgegeben wurden und der Hammer dann auf der abgeschossenen vierten Hülse ruht).
8. Sobald eine scharfe Patronen unter dem Hammer ist, muß diese abgeschossen werden. Sollte dies außerhalb der
Schießsequenz geschehen müssen, erhält der Schütze eine Zeitstrafe für einen Ablauffehler (10 sec.). Schüsse und
Fehlschüsse werden ganz normal gewertet.
9. Kein Schütze darf seinen Revolver spannen, bevor dieser ganz sicher Richtung Ziel weist. Jeder versehentliche
oder vorzeitige Schuß, der innerhalb von drei Metern Umkreis vom Schützen einschlägt ist eine
Sicherheitsverletzung und wird mit einer Match-Disqualifikation bestraft, wenn der Umkreis nur 1,5 Meter
beträgt, sogar mit Ausschluss vom Bewerb. Zwei Match-Disqualifikationen während eines Bewerbes ziehen
automatisch einen Ausschluss nach sich. Die sicherste Handhabung ist immer, den Revolver erst mit dem Daumen
zu spannen, nachdem die Waffe klar aus dem Holster gezogen ist und sicher Richtung Ziel weist.
10. Büchsen dürfen während eines Matches mit geladenem Magazin Richtung Ziel abgelegt werden, jedoch nur, wenn
die Kammer leer ist, der Verschluss geschlossen und der Abzug nicht gespannt.
11. Schrotflinten müssen immer mit leerem Magazin und leeren Kammern abgelegt werden, geladen und gefeuert
wird bei laufendem Timer während des Matches, außer das Match beginnt mit der Schrotflinte und diese ist bereits
in der Hand des Schützen. Flinten mit außenliegenden Hähnen dürfen am Beginn des Matches gespannt werden,
egal ob sie abgelegt oder sofort geladen werden. Langwaffen dürfen niemals mit der Mündung Richtung Boden
abgelegt werden.
12. Langwaffen werden immer mit offenen Verschlüssen und leerem Magazin abgelegt, sobald das Match oder die
Schußserie beendet ist, d.h. immer wenn die Waffe aus der Hand des Schützen gegeben wird, während oder am
Ende eines Matches.
13. Eine scharfe Patronen, die in der Kammer verbleibt, bedeutet eine Match-Disqualifikation. Eine scharfe Patrone
im Magazin bedeutet eine kleine Sicherheitsverletzung und somit eine 10-Sekunden-Strafe. Defekte Waffen, die
noch scharfe Patronen enthalten, ziehen keine Strafe nach sich, wenn die Fehlfunktion sofort gemeldet und
anschließend geklärt wird.
14. Alle Schützen müssen die Grundlagen des sicheren Umgangs mit der Feuerwaffe beherrschen. Es wird erwartet,
daß alle Schützen jederzeit umsichtig und nach bestem Können handeln. SASS-Bewerbe sind keine Lehrgänge
zum Erlernen der Schießgrundlagen.
15. SASS-Bewerbe sind keine Schnellzieh-Meisterschaften ("fast draw"). Jede Sicherheitsverletzung beim Ziehen der
Waffe aus dem Holster oder das Abschießen der Waffe mittels "fanning" ( " fanning" bedeutet das Spannen der Hammers 

mit der Handfläche, auch "fächern" genannt ) zieht eine Match-Disqualifikation nach sich. "Slip-hammering" 

ist nicht dasselbe wie "fanning" und ist zulässig.
16. Besondere Vorsicht muß beim Ziehen der Waffe aus einem "cross-draw holster" walten sowie beim
Zurückstecken. Der Schütze muß seinen Oberkörper beim Ziehen etwas verdrehen, um nicht die 170-Grad-
Sicherheitsregel zu verletzen. Eine Mündung, die nicht immer sofort in Zielrichtung zeigt, ist immer Grund für
eine Match-Disqualifikation. Ein zweiter derartiger Verstoß bedeutet einen Ausschluß vom Bewerb. Erklärung:
für die 170-Grad-Sicherheitsregel bedeutet, daß die Mündung einer Waffe immer Richtung Ziel zeigen muß
plus / minus 85 Grad nach jeder Seite. Wenn also ein Schütze die Mündung der Waffe nahe der 180-Grad-
Sicherheitsebene bewegt, ist diese strengere Regel schon verletzt worden. Dies kann beim unvorsichtigen Ziehen
aus einem "cross-draw holster" leicht passieren!
17. Beim Bewegen innerhalb eines Matches müssen alle Waffen entweder mit dem Hammer auf einer leeren Kammer
oder einer abgeschossenen Hülse oder mit geöffnetem Verschluss getragen werden.
18. Eine herab gefallene Waffe ist eine sofortige Match-Disqualifikation. Eine herab gefallene und geladene Waffe ist
eine sofortige Bewerbs-Disqualifikation. Der Schütze darf die herab gefallene Waffe nicht selbst aufheben-
sondern die Standaufsicht ("Range Officer") nimmt die Waffe auf, kontrolliert sie, entlädt sie gegebenenfalls und
händigt sie dann dem Schützen wieder aus.
19. Munition, die beim Nachladen während eines Matches zu Boden fällt gilt als verfallen ("dead") und darf nicht
aufgehoben werden, bis der Schütze das Match zu Ende geschossen hat. Z.B., wenn eine Schrotpatrone beim
Nachladen zu Boden fällt, muß sie durch eine weitere Patrone aus dem Vorrat des Schützen ersetzt werden oder
sie zählt als Fehlschuss. Der Schütze darf keinesfalls versuchen, die Patrone aufzuheben, weil in diesem Fall die
Gefahr besteht, daß die Mündung der Waffe unkontrolliert in irgendeine (unsichere ) Richtung weist.
20. Die Standaufsicht ("Range Officer") muß alle Waffen kontrollieren, bevor sie den Stand verlassen, Dazu sind alle
Verschlüsse zu öffnen, Schrotflinten sind zu "brechen". Revolver sind in jedem Fall durch Öffnen der Ladeklappe
und Drehen der Trommel zu inspizieren, egal, ob sie in dem Match verwendet wurden oder nicht.
21. Alkoholische Getränke sind auf dem gesamten Schießgelände verboten, und zwar für Schützen, Zuseher und
Standaufsichten, bis der Bewerb beendet ist. Kein Schütze darf Alkohol zu sich nehmen, bis er komplett
abgeschossen hat und die Waffen sicher versorgt sind.
22. Kein Schütze darf irgendwelche Mittel zu sich nehmen, die seine Fähigkeiten zur Teilnahme am Bewerb mit der
maximalen Konzentration und Sicherheit beeinträchtigen können. Medikamente, die die Konzentrationsfähigkeit
herabsetzen, sind unbedingt zu vermeiden.
23. Gehörschutz und Schutzbrille (auch optische, wenn aus splitterfreiem Kunststoff) müssen von allen Schützen und
Standaufsichten am Ladeplatz und am Schießstand getragen werden. Zuseher müssen Gehörschutz und
Schutzbrille tragen, wenn sie sich in unmittelbarer Nähe des Schießstandes aufhalten.
24. Nur angemeldete Teilnehmer dürfen Feuerwaffen tragen!
WAHL DES SCHÜTZENNAMENS (SHOOTING ALIAS)
Jedes SASS-Mitglied muß sich einen Schützennamen aussuchen ("shooting alias"), der eine historische Figur oder einen
Berufsstand aus dem alten Westen darstellt oder auch einen Filmhelden aus einem Western. Dieser Namen muß
unverwechselbar und einmalig sein. Die SASS-Vereinsleitung trifft die endgültige Entscheidung, ob ein gewählter Name
akzeptiert werden kann oder nicht.
Folgende Richtlinien kommen bei dieser Entscheidung zur Anwendung:
Der Name muß zur Veröffentlichung geeignet sein (keine zweideutigen oder unanständigen Namen!)
Doppelvergaben sind nicht zulässig.
Wenn zwei Namen akustisch gleich klingen, gelten sie als identisch.
Bei Gleichheit sind Zusätze zur Unterscheidung, wie z.B. "der zweite", "Nr. 2" etc., nicht zulässig.
"Ranger" kann man im Bedarfsfall auf "Texas Ranger" abändern, aber nicht einfach auf "The Ranger". "John
Henry Chisum" kann "Jack Chisum" werden, aber nicht "John H. Chisum" oder "Jon Henry Chisum". Der
Unterschied muß hörbar und sichtbar sein.
Historische Namen dürfen überhaupt nicht verändert werden, um solche Unterschiede zu schaffen. "Wyatt Earp"
und "Marshal Wyatt Earp" sind z.B. identische Namen.
Das SASS-Alias-Schützennamenverzeichnis wächst täglich. Es empfiehlt sich ein Anruf oder Telefax, um die
Verfügbarkeit eines gewünschten Namens sicher zu stellen. Wenn bei der Anmeldung kein verfügbarer Name gewählt
wird, gilt automatisch die SASS Mitgliedsnummer als Schützenname. Spätere Änderungen sind mit Kosten verbunden
("name change fee").
BEKLEIDUNG und AUSSTATTUNG
Cowboy Action Shooting™  ist eine Kombination aus Geschichtspflege ("reenactment") und gesellschaftlichem Treffen.
Jeder Teilnehmer kann prinzipiell seinen persönlichen Kostümstil tragen, aber alle Kleidungsstücke müssen typisch für die
zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts sein, oder für einen bestimmten Western oder eine Western-Fernsehserie. Die SASS legt
großen Wert auf diese originalgetreuen Kostüme, weil dies so sehr zu der Einzigartigkeit dieses Sports gehört und auch
dazu beiträgt, eine festliche und gemütliche Atmosphäre bei den Bewerben zu schaffen.
Alle Schützen müssen kostümiert sein, und es wird auch von den Gästen erwartet. Die Teilnehmer müssen ihr Kostüm
auch zu jeder Zeit tragen: während der Haupt- und Nebenbewerbe, dem gemeinsamen Essen, der Siegerehrung,
den Tanzveranstaltungen etc! Es ist weder sehr schwierig noch sehr teuer, ein authentisches und schönes Kostüm
erschaffen, ein bisschen Fantasie und Kreativität können eine Menge dazu beitragen. Der beste Weg zu einem guten
Kostüm ist dieser: zuerst trifft man seine persönliche Entscheidung, welchen Charakter oder Beruf man darstellen will (dies
erleichtert auch die Wahl des Schützennamens!). SASS-Mitglieder haben bisher schon die Identitäten von Bankern,
Schmieden, Gesetzeshütern, Revolverhelden, Eisenbahningenieuren, Saloonmädchen, Lehrerinnen, Ostindischen
Britischen Kavallerieoffizieren, U.S. Kavallerieoffizieren, Pfadfindern, Trappern, Fallenstellern, Cowboys, Farmfrauen,
Indianern und Western-Kinohelden angenommen.
Wenn einmal diese Wunsch-Identität feststeht, ist ein bisschen Recherche nötig. In vielen (US-) Büchern finden sich
historische Fotografien dieser Charaktere. Man stellt dann seinen Bekleidungsbedarf fest und beginnt zu stöbern. Es gibt
mittlerweile schon viele kommerzielle Anbieter von traditioneller Westernbekleidung, die regelmäßig im Cowboy
Chronicle  inserieren (auch in deutschen Magazinen und im Internet). Der zweite Weg ist Eigeninitiative. In lokalen
Second Hand-Geschäften, bei Altwarenhändlern, auf Flohmärkten sucht man nach leichten Wollhosen mit Karomuster
oder feinen Längsstreifen, oder nach alten Anzügen. Die Gürtelschlaufen müssen entfernt werden, sie sind nicht zeitgemäß
(diese sind eine Erfindung des 20. Jahrhunderts!), stattdessen werden Hosenträgerknöpfe montiert und fertig ist die Old-
West-Hose. Eine dritte Möglichkeit sind Kostümverleihe, viele haben brauchbare Westernkostüme in ihrem Fundus.
Wem diese drei Wege zu aufwendig sind, wählt anfangs die einfache Billigversion: Klassische Jeans z.B. der US-Marken
Wrangler, Levis und Lee mit Knöpfen (keinesfalls Reißverschlüsse!) sind durchaus akzeptabel. Moderne Designerjeans
(mit eingestickten Markenlogos) sind aber nicht zulässig. Moderne Jeanshemden mit Druckknöpfen sind zwar geduldet,
aber nicht einmal B-Western-Niveau. Normale Baumwollhemden mit Knöpfen sind viel passender und überall preiswert
erhältlich. Es gibt viele Schnittzeichnungen, also ist auch eine Maßfertigung möglich, in großen Stoffgeschäften findet man
sicher passende zeitgemäße Stoffe für seine Western-Garderobe. Aber am besten holt man sich Tips von gut angezogenen
Schützen aus der Cowboy Action Shooting™  Szene!
ABSOLUT UNERWÜNSCHT!
Moderne Schießhandschuhe (mit Polsterungen, ohne Finger etc.)
Kurzärmelige Hemden oder T -Shirts
Moderne Sommerhüte (Strohhüte in traditionellem Design wie Stetson, Bailey, Sombreros sind aber zulässig ).
Designerjeans und andere modern geschnittene Hosen
Baseball-Kappen und ähnliche Kopfbedeckungen
Tennis- und andere Sportschuhe (Indianische Mokkasins sind ebenso bequem, wenn einmal die Füße schmerzen).
Sponsoraufnäher oder Markennamen auf Ansteckern oder Aufnähern
Kunststoff- und Klettbandteile in der Ausrüstung

SINGLE ACTION SHOOTING SOCIETY
23255 La Palma Avenue, Yorba Linda, CA 92887, U.S.A.
TEL: 001 714694-1800, FAX: 001 714694-1815

 

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