REGLEMENT tRADITIONAL WESTERN SHOOTIG AUSTRIA  

 

Die “Sweetwater Gunslingers Austria“, das sind die österreichischen Mitglieder des US-amerikanischen Dachverbandes aller Westernschützen 

 „SINGLE ACTION SHOOTING SOCIETY“ mit Sitz in 23255 La Palma Avenue, Yorba Linda, California 92887 USA, 

beschlossen am 21.Februar 2003 die Ausfertigung der folgenden Regeln und empfehlen deren Anwendung für alle Western-Bewerbe und Cowboy Action Shooting Matches (C.A.S.) 

 in Österreich. 

Die vorliegende Überarbeitung wurde im April 2005 durchgeführt, um das Reglement neuen internationalen Regeln anzupassen.

Die nachfolgenden Sicherheitsbestimmungen und  Regeln entsprechen weitestgehend dem BDS-Regelwerk "Western-Schiessen" und gliedern sich in : 

 

 W1 Sicherheits- und allgemeine Verhaltensregeln 

 W2 Technische Vorschriften, Anschlagsarten 

 W3 Offizielle 

 W4 Wettbewerbsauschreibung 

 W5 Ziele und Wertung

 W6 Disziplinablauf beim Hauptwettbewerb (Main Match) 

 W7 Disziplinablauf bei Nebenwettbewerben (Side Matches) 

 W8 Munition 

 W9 Proteste - Einsprüche

 

W 1 Sicherheits- und allgemeine Verhaltensregeln

W 1.01 Anforderungen an die Schiessstätte 

Das  Traditional-Western-Shooting (C.A.S.)  darf  nur  auf  solchen  Schiessstätten  durchgeführt  werden,  die  für  die  beim  Traditional-Western-Shooting (C.A.S.)  vorgesehenen  Waffen- und Munitionsarten  zugelassen sind.  Ausserdem muss auf diesen Schiessständen das Schiessen aus den vorgesehenen Schiesspositionen (Zwischendistanzen), in den vorgesehenen Anschlagsarten und das Beschiessen der vorgesehenen Ziele erlaubt sein. Dabei ist bei Verwendung von Metallklappscheiben darauf zu achten, dass unter allen Umständen eine Mindestschussentfernung von 7 m zum Ziel eingehalten wird. Durchgebogenen oder in der Oberfläche stark aufgekraterte Metallscheiben sind unverzüglich auszutauschen. Nicht bewegliche Metallteile (Sockel) müssen mit rückprallsicherem Material abgedeckt werden. Auf allen Schiessanlagen, die zum Traditional-Western-Shooting (C.A.S.) benutzt werden muss  ein Waffentragebereich ausgewiesen sein und

auf jedem Schiessstand eine Ladezone (siehe W 1.03)  

auf jedem Schiessstand eine Entladezone (siehe W 1.04)

ausgewiesen sein. Die Entladezone dient zugleich als Sicherheitszone. Seitenwände, Decken (bzw. Hochblenden) und Fussboden müssen rückprallsicher beschaffen sein.  

W 1.02. Waffentragebereich 

Wenn nicht anders angegeben, ist der Waffentragebereich der Bereich der Schiessanlage, in der sich Wettbewerbsteilnehmer mit geholsterten Revolvern aufhalten dürfen sowie die entladenen Langwaffen bei geöffnetem Verschluss mit der Mündung senkrecht nach oben tragen dürfen. Der Waffentragebereich sollte eindeutig beschrieben sein und entweder in der Wettbewerbsausschreibung oder durch Aushänge in der Schiessstätte kenntlich gemacht werden. Die Revolver dürfen im Waffentragebereich ausserhalb von Sicherheitszonen ohne ausdrückliche Erlaubnis des Range-Officers nicht aus dem Holster genommen werden. Die Langwaffen dürfen nur zwischen den einzelnen Schiessständen oder Sicherheitszonen offen transportiert werden. Der Waffentragebereich muss den waffengesetzlichen Anforderungen genügen, die Voraussetzung für den Inhaber des Hausrechtes der Schiessstätte sind, allen Teilnehmern einer Veranstaltung, das Führen von Schusswaffen zu gestatten. 

W 1.03 Ladezone 

Die Ladezone liegt innerhalb des Waffentragebereichs und dient ausschliesslich dazu, dass sich ein Wettbewerbsteilnehmer unmittelbar vor seinem Start bei einer Übung für diese startbereit macht. Sie muss deutlich als "Ladezone" kenntlich gemacht werden. Der Teilnehmer begibt sich nach seinem Aufruf durch das Kommando "Schütze X (Name des Teilnehmers), Laden und Fertigmachen" mit allen für die Übung erforderlichen Waffen in die Ladezone auf den Stand. Dort sind die Revolver aus den Holstern oder dem Transportbehältnis zu nehmen, ordnungsgemäss zu laden und wieder zu holstern. Ebenso ist die Büchse mit der für die Übung vorgeschriebenen Patronenzahl zu unterladen. Die Langwaffen sind bis zum Aufruf des Teilnehmers an die Startposition mit der Mündung senkrecht nach oben zu halten. Die ungeladene Flinte kann in einen Gewehrständer in der Ladezone abgestellt werden. Die Tätigkeiten am Ladetisch sind ständig von einem Range Officer zu überwachen.

W 1.04 Entladezone (Sicherheitszone) 

Eine Entladezone liegt innerhalb der Waffentragebereiche. In diesen dürfen die Waffen aus dem Behältnis, in dem sie auf die Schiessstätte transportiert wurden, ausgepackt und die Revolver dann im ungeladenen, entspannten Zustand geholstert werden. Sie muss deutlich als "Entladezone" kenntlich gemacht werden.

In der Entladezone sind unmittelbar nach Absolvierung einer Übung (Stage) die leeren Hülsen aus den Revolvern zu entfernen und diese wieder zu holstern. Die entladenen Langwaffen sind nach einer Übung entweder in einem Gewehrständer auf dem Schiessstand oder in einem Futteral oder in einem Waffenwagen zu verstauen. Die Tätigkeiten am Entladetisch sind entweder von einem Range Officer, einem Helfer oder einem Teilnehmer, der die Übung vor dem entladenden Schützen absolviert hat, zu überwachen.

Vor dem Verlassen des Waffentragebereichs sind in einer der Entladezonen (Sicherheitszonen)  

die entladenen Revolver aus den Holstern zu entnehmen und in das Transportbehältnis zu legen. 

die entladenen Langwaffen in Transportbehältnisse zu legen (soweit ein Abstellen von Kraftfahrzeugen innerhalb des Waffentragebereiches nicht möglich ist und es vom Veranstalter im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften gestattet wurde, Langwaffen offen von oder zu einem Kraftfahrzeug zu transportieren und dort aus den Transportbehältnissen zu nehmen oder in die Transportbehältnisse hinein zu legen ).Ebenso dienen Entladezonen dazu, vor Verlassen des Waffentragebereichs der Schiessstätte Kurz- und Langwaffen in zum Transportieren dieser Waffen vorgesehene Behältnisse (Waffenkoffer, -taschen, Futterale) zu verstauen. In der Entladezone können Waffen gereinigt und auch zerlegt (auch zum Transport z.B. Flinten) werden.  

 

W 1.05 Beschaffenheit der Lade- und Entladezonen 

Jeder zur Durchführung einer Übung (Stage) im Traditional-Western-Shooting (C.A.S.) genutzte Schiessstand muss zwingend eine Lade- und eine Entladezone enthalten. Diese sind in Richtung Seiten- oder Rückwand des Standes anzulegen. Verwendete Wände müssen fensterlos, durchschusssicher bzw. rückprallsicher ausgeführt sein. Die Zonen sind zwingend mit einem Ablagetisch zu versehen. Gewehrständer sind in ausreichender Zahl bereitzustellen. Die sichere Richtung, in die die Waffen mit der Mündung gehalten werden dürfen, ist eindeutig mit einem Pfeil zu kennzeichnen. Zudem sind Vorkehrungen zu treffen, dass sich niemand in der sicheren Richtung aufhalten kann. Die Zonen sind mit einem Schild: "Ladezone" bzw. "Entladezone" deutlich sichtbar auszuweisen.  

W 1.06 Sicherheitszone und ihre Beschaffenheit 

Sicherheitszonen sind klar abgegrenzte Bereiche innerhalb des Waffentragebereichs einer Schiessstätte (Standanlage) mit einer deutlichen Markierung "Sicherheitszone". In diesen dürfen die Waffen aus dem Transportbehältnis, in dem sie auf die Schiessanlage gebracht wurden, ausgepackt und die Revolver im ungeladenen, entspannten Zustand geholstert und aus den Holstern genommen werden. Ebenso dienen Sicherheitszonen dazu, vor Verlassen des Waffentragebereichs der Schiessstätte, Kurz- und Langwaffen in zum Transportieren dieser Waffen vorgesehene Behältnisse (Waffenkoffer, -taschen, Futterale) zu verstauen. In der Sicherheitszone können Waffen gereinigt und auch zerlegt werden. Sicherheitszonen können auf den Schiessständen der Schiessstätte, aber auch ausserhalb der eigentlichen Schiessstände innerhalb des Waffentragebereichs angelegt werden. Die sichere Richtung, in die die Waffen mit der Mündung gehalten werden dürfen, ist eindeutig mit einem Pfeil zu kennzeichnen. Zudem sind Vorkehrungen zu treffen, dass sich niemand in der sicheren Richtung aufhalten kann. Dabei müssen Seiten- bzw. Rückwände durchschusssicher bzw. rückprallsicher sein.. Die Zonen sind zwingend mit Ablagetischen zu versehen. Gewehrständer sind in ausreichender Zahl bereitzustellen. Jedes Hantieren mit Munition in einer Sicherheitszone führt zur Matchdisqualifikation. 

W 1.07 Zuschauerbereich 

Je nach Tiefe des Schützenstandes und der Startposition der jeweiligen Übung kann auf ihren Start wartenden Teilnehmern oder anderen Zuschauern gestattet werden, sich auf dem Schiessstand aufzuhalten, auf dem gerade eine Übung geschossen wird, wenn für alle diese Personen folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

sie tragen einen Augenschutz und einen Gehörschutz, 

sie halten sich alle hinter oder in deutlichem seitlichen Abstand von der Lade- und der Entladezone auf.

sie halten sich in einem Abstand von mindestens 5m hinter der Startposition der Schützen auf 

sie stören weder den Ablauf noch die Sicherheit der jeweiligen Übung, insbesondere nicht durch lautes Reden 

der Zuschauerbereich als solcher gekennzeichnet ist.

Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, insbesondere wenn nicht genügend Platz hinter der Startposition innerhalb des Schiessstandes vorhanden ist, kann den Zuschauern bzw. den wartenden Schützen nur von ausserhalb durch die vorhandenen Fenster Einblick in den Schiessstand gewährt werden. In diesem Fall ist das Tragen von Augen- und Gehörschutz für die ausserhalb den Standes befindlichen Personen nicht vorgeschrieben. 

W 1.08 Schützenstand 

Der Schützenstand ist die vorgeschrieben Position von welcher der Schütze in der vorgeschriebenen Anschlagsart auf die vorgesehenen Scheiben schießt.  

W 1.09 Fallenlassen von Munition 

Zu Boden fallengelassene Patronen sind als "verschossen" zu betrachten. Sie dürfen erst nach Beendigung der Stage vom Teilnehmer wieder vom Boden aufgehoben werden. 

W 1.10 Sicherheit beim Verlassen der Schiessposition 

Sollte während eines Durchganges Positionswechsel mit einer Waffe in der Hand vorgenommen werden müssen, so muss der Schütze ausserhalb der Positionsmarkierungen aus Sicherheitsgründen den Finger aus dem Abzugsbügel nehmen. 

W 1.11 "Nicht bereit" 

Ist ein Schütze auf die Frage "Ist der Schütze bereit?" - "Are you ready?" nicht bereit, muss er auf die Frage des Schiessleiters sofort sowie laut und vernehmlich mit "Nein" oder "Nicht bereit" antworten. Ihm ist einmalig Gelegenheit zu geben, seine Vorbereitung innerhalb einer angemessenen Zeit abzuschliessen. 

W 1.12 "Stop" 

Der verantwortliche Range Officer kann den Befehl "Stop" zu jeder Zeit während des Parcours geben. Der Teilnehmer muss daraufhin sofort das Feuer einstellen, stehen bleiben und auf weitere Anweisungen des Range Officers warten 

W 1.13 Schüsse vor Abgabe des Startsignals 

Ein Schütze wird disqualifiziert wenn er vor dem Startsignal einen Schuss abgibt. 

W 1.14 "Herstellen der Standsicherheit" 

Die Zeitmessung einer Stage ist immer mit einem Timer (elektronisches Zeitmessgerät) vorzunehmen. Durch Auslösen des Timers wird das Startsignal gegeben. Der letzte abgegebene Schuss stoppt die Zeitnahme. Die Langwaffen sind vollständig zu entladen, der Verschluss ist zu öffnen. Sie sind dann mit der Mündung senkrecht nach oben zu halten. Die Kurzwaffen sind unter Beachtung von W 6.07.1 zu holstern. Der Range Officer bzw. ein Helfer hat dies zu kontrollieren.  

W 1.15 Standfreigabe bei Sicherheit 

Niemand darf die Schiessbahn betreten oder verlassen, bevor nicht die Standaufsicht das Kommando "Sicherheit vorhanden" oder "Range is clear" gegeben hat. Ist es erfolgt, darf zum Auswerten vorgetreten werden. Der Teilnehmer hat sich nach dem Auswerten mit allen verwendeten Waffen unverzüglich in die Entladezone zu begeben. Der letzte Helfer, der den Stand nach Aufstellen der Ziele verlässt, meldet dem Range-Officer, dass sich niemand mehr vor der Startposition befindet, der Range-Officer oder eine andere verantwortliche Standaufsichtsperson haben diese Meldung des Helfers zu überprüfen. So ist sichergestellt, dass sich keine Person mehr hinter oder zwischen den Zielen befindet. Der nächste Schütze kann nun zur Bereit-Position aufgefordert werden.  

W 1.16 Probeschiessen 

Ein Probeschiessen ist nicht vorgesehen. Eine Ausnahme kann jedoch erteilt werden.  

W 1.17 Waffen- und Munitionsstörungen 

gehen grundsätzlich zu Lasten des Schützen. Die Zeitnahme wird nicht unterbrochen, falls der Schütze versucht, unter Einhaltung der Sicherheitsvorschriften die Störung zu beheben, um einer Disqualifikation zu entgehen. Stellt der Schütze fest, dass er die Störung nicht beheben kann, so verständigt er durch Heben der freien Hand oder mit dem lauten Ausruf "Waffenstörung!" ("Broken!") die Standaufsicht (RO). Der Schütze übergibt die defekte, aber ungespannte Waffe (!) an den Range Officer und kann seine Stage fortsetzen. Dabei ist unbedingt zu beachten, dass die Laufmündung zu jeder Zeit in eine sichere Richtung weist. Der RO hat dann Sorge zu tragen, dass die Waffe unter Einhaltung der Sicherheitsvorschriften entladen wird. In keinem Fall darf der Schütze mit der geladenen Waffe seinen Standplatz verlassen. Ist der Schütze nicht in der Lage, eine Übung in vorgeschriebener Weise zu beenden, so wird er in der Stage-Wertung mit einer Stage-Disqualifizierung gleichgesetzt. Der Schütze kann jedoch das Match mit der reparierten oder einer anderen Waffe fortsetzen.  

W 1.18 Versagen von technischem Material 

Kann durch technisches Versagen von Schiessstandeinrichtungen oder Zeitmessgeräten kein vollständiges Resultat ermittelt werden, muss der Schütze die Übung wiederholen. 

W 1.19 Versagen der persönlichen Ausrüstung

Das Versagen der Ausrüstung, z.B. der Waffen, Munition, Brille, Gehörschutz, Holster oder Bekleidung des Schützen berechtigt nicht zu einem Neustart.  

W 1.20 Waffenwechsel 

Der Schütze kann während des Wettbewerbsprogramms seine Waffen wechseln, sofern sie alle den Regeln der jeweiligen Klasse entsprechen. 

W 1.21 Schutzbrillen – Gehörschutz

Das Tragen einer Schutzbrille und eines Gehörschutzes ist für alle Teilnehmer und Zuschauer während des Aufenthalts auf einem Schiessstand, auf dem geschossen wird, Pflicht. Das Tragen von Gehörschutzkapseln ist ausdrücklich erlaubt, auch wenn zu diesem Zweck der Hut abgesetzt werden muss.  

W 1.22 "Sweeping" 

Beim Ziehen und auch beim Holstern der Waffen hat der Schütze darauf zu achten, dass er auch eigene Körperteile nicht mit der Laufmündung überstreicht -"sweeping"-. Bei Nichtbeachten ist der Schütze darauf aufmerksam zu machen. Der Wiederholungsfall wird mit einem Sicherheitsfehler geahndet  

W 1.23 Zwei geladene Waffen 

Es ist nach dem Startsignal nicht gestattet, gleichzeitig zwei fertig geladene Waffen in den Händen zu halten, mit Ausnahme der Kategorie Gunfighter, in der mit je einem Revolver in jeder Hand geschossen wird. 

W 1.24 Sicherheitswinkel 

Bei Schiessübungen, bei denen mehrere Teilnehmer gleichzeitig von einer gemeinsamen Feuerlinie schiessen müssen (z.B. bei Standardübungen, beim Shoot-Off), darf ein Teilnehmer die Mündung seiner Waffe nur bis 45 Grad bezogen auf die Geschossfangmitte oder gegen die Standrichtung richten. Bei Schiessübungen, die jeweils nur von einem Teilnehmer absolviert werden und bei denen nicht gleichzeitig auf demselben Schiessstand andere Schiessübungen geschossen werden, darf ein Teilnehmer die Mündung seiner Waffe nur bis 90 Grad bezogen auf die Geschossfangmitte oder gegen die Standrichtung richten. 

W 1.25 Grundlegende Sicherheitsbestimmungen 

Es darf sich niemals eine Person vor der Mündung einer geladenen auch einer nur unterladenen Waffe auf dem Schiessstand befinden. Übungsbestimmungen dürfen niemals eine Waffenhandhabung verlangen, durch die Personen in Gefahr gebracht werden können.

Der Vorweis einer gültigen Waffenbesitzkarte oder eines gültigen Waffenpasses, sowie ggf. eines europäischen Feuerwaffenpasses ist für die Zulassung zu einem Traditional-Western-Shooting (C.A.S.) unbedingt erforderlich.  

Bestehen Zweifel an der Fertigkeit eines Schützen im sicheren Umgang mit Waffen, so ist ein Nachweis für Kenntnisse in der sicheren Handhabung von Waffen beizubringen, z.B. ein Waffenführerschein oder eine Ergebnisliste aus einem früheren Traditional-Western-Shooting (C.A.S.). Deutsche Schützen können dies auch mit dem absolvierten BDS-Sicherheits- und Regeltest nachweisen. Kann ein Schütze, dem von einem RO unsichere Waffenhandhabung vorgeworfen wird, keinen derartigen Nachweis beibringen, so muss er vom Traditional-Western-Shooting (C.A.S.) ausgeschlossen werden. 

W 2 Technische Vorschriften, Anschlagsarten, Zubehör und Bekleidung  

W 2.01 Art der benötigten Waffen für Hauptwettbewerbe

W 2.01.1 Single Action Revolver 

Ein oder zwei (je nach Match- oder Stage-Beschreibung!) sechsschüssige Single Action Revolver mit beliebiger Lauflänge. Zugelassen sind nur Originale bis Baujahr 1900 und Nachbauten von Originalen. Die Kimmenausführung muss der Vorschrift der jeweiligen Wertungsklasse (W5.02.4) entsprechen. Das Mindestkaliber beträgt 9mm = .354 Inch. Dabei können alle Pistolen- und Revolverpatronen gemäss Österreichischer Patronenverordnung bzw. Beschussverordnung und zusätzlich die Patrone .44-40 Win. verwendet werden. Vorderladerrevolver, soweit sie den übrigen Vorschriften entsprechen, können in speziellen Fällen besonderer Veranstaltungen vom jeweiligen Veranstalter zugelassen werden, sofern die Schiessstätte die Zulassung zum Schiessen mit Vorderladerwaffen besitzt und Kaliber- und Mindestimpuls-Voraussetzungen erfüllt werden. Die Griffe der Revolver müssen in ihrer Form dem ursprünglichen Original entsprechen, unabhängig, ob sie aus Holz, Hirschhorn oder Kunststoff sind. Formgriffe sind nicht erlaubt.

W 2.01.2 Unterhebel- oder Vorderschaftrepetierbüchse 

Eine mindestens neunschüssige Unterhebel- oder Vorderschaftrepetierbüchse mit beliebiger Lauflänge und Röhrenmagazin. Zugelassen sind nur Originale bis Baujahr 1900 und Nachbauten von Originalen. Das Mindestkaliber beträgt 8mm =  .32 Inch (32-20 Win.). Dabei können alle Pistolen- und Revolverpatronen gemäss der Maßtabellen für Handfeuerwaffen- und Munition verwendet werden. Zugelassen sind originale Visiere sowie deren Nachbauten. Die handelsübliche Kimmenausführung der Browning BLR ist ebenfalls ausdrücklich erlaubt, ebenso dem Original entsprechende oder andere zeitgenössische Diopter und Lochkimmen (peep sight), auch mit Tunnelkorn. Das Umwickeln des Repetierbügels mit Leder ist gestattet. Der Schaft muss sich im originalen Zustand befinden, so wie die Waffe vom Hersteller ausgeliefert wurde, mit Ausnahme von Schaftverschneidungen, Gravuren oder ähnlichen Veränderungen. Diese sind zulässig.  

W 2.01.3 Flinte 

Eine Doppelflinte (Querflinte) oder Vorderschaftrepetierflinte (Modell Winchester 1897 oder Replika) oder Unterhebelrepetierflinte (Modell Winchester 1887 oder Replika) bis höchstens Kaliber 12/76 mit beliebiger Lauflänge unter Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestgesamtlänge. Die Waffe darf nicht über Ejektoren verfügen, bzw. vorhandene Ejektoren müssen funktionsunfähig gemacht werden. Die Waffe muss mit Doppelabzug ausgerüstet sein. Waffen, bei denen mit einem Abzug beide Läufe ausgelöst werden können, sind unzulässig. Als Visierung ist ein Korn in handelsüblicher Ausführung zugelassen, jedoch kein Leucht- oder farbiges Plastikkorn. Eine Kimme darf nicht vorhanden sein. Gummischaftkappen, auch ventilierte, sind zulässig.  

W 2.02 Abzugsgewicht 

Alle Abzüge der Waffen für Hauptwettbewerbe müssen über einen Mindestabzugswiderstand von 1000 Gramm verfügen. Diese Vorschrift wird von einem RO vor Beginn des Bewerbes (stichprobenartig oder generell) überprüft. Das Ergebnis wird auf dem Laufzettel vermerkt. 

W 2.03 Art der Waffen für Nebenwettbewerbe 

Nebenwettbewerbe können nicht nur für die unter W2.01 beschriebenen Waffen sondern zusätzlich auch für Unterhebelrepetierbüchsen, Vorderschaftrepetierbüchsen, Revolvergewehre, Fallblock-, Kipplauf-, Klapp- (Trapdoor), Tabernakelverschluss- und Rolling-Block- Büchsen mit Einführungsjahr vor 1900 und deren getreuen Nachbauten (Replikas) in allen Zentralfeuerkalibern zugelassen werden. Zusätzlich steht es dem Veranstalter frei, einen Nebenbewerb für ebensolche Büchsen im Randfeuer-Kaliber 5,6 lfB (.22 Long Rifle) auszuschreiben. Bei Nebenwettbewerben sind alle historisch zeitgemässen Visiervarianten ausser optischen Zielhilfen (Zielfernrohr mit geschliffenen Linsen) zulässig. 

W 2.04 Anschlagsarten  

W 2.04.1 Freier Anschlag 

Falls eine Spezifikation des Anschlags fehlt, kann der Schütze (ausser im Liegen!) in beliebigem Anschlag schiessen. Während der Schussabgabe darf er den Boden jenseits der vorgeschriebenen Positionsmarkierung mit keinem Körperteil berühren. Bei Zuwiderhandlung wird jeder abgegebene Schuss mit einem Ablauffehler geahndet. Besondere Schiessstandeinrichtungen, z.B. Ablagen, Tische und dergleichen dürfen im Rahmen der erlaubten Schiessposition zum Anstreichen, Auflegen oder Anlehnen verwendet werden, sofern das nicht ausdrücklich untersagt ist. Etwaiges einhändiges Schiessen muss in der Stagebeschreibung und beim Briefing vorgeschrieben werden. Im einhändigen Anschlag darf der Hahn des SA-Revolvers erst gespannt werden, wenn die Laufmündung sicher auf das Ziel zeigt.

W 2.04.2 "stehend freihändig" 

Beim Stehendanschlag muss der Schütze frei stehen. Er darf sich weder anlehnen noch aufstützen. Der Schiesstisch darf nicht berührt werden. Die Waffe kann mit einer oder beiden Händen gehalten werden, sofern es die entsprechende Übungsbeschreibung zulässt. Der Schiessarm und das Handgelenk dürfen durch Hilfsmittel weder gehalten noch gestützt werden. Abweichungen davon müssen vom Veranstalter ausdrücklich angegeben werden. 

W 2.04.3 "kniend" 

Beim Kniendschiessen muss der Schütze den Boden mit einem oder beiden Knien berühren. Arme und Gesäss dürfen den Boden nicht berühren. Abweichungen davon müssen vom Veranstalter ausdrücklich angegeben werden 

W 2.04.4 "Schussschwache Hand" 

Es darf in keiner Stage vom Schützen gefordert werden, mit seiner  "schussschwachen Hand" zu schießen. In der Kategorie Gunfighter, in der mit den Revolvern mit beiden Händen abwechselnd geschossen wird, gelten beide als „Schusshand“. 

W 2.04.5 Schiessen im liegenden Anschlag 

Beim Traditional-Western-Shooting (C.A.S.) ist Schiessen im liegenden Anschlag grundsätzlich nicht zulässig. 

W 2.05 Deutschüsse 

Es ist immer gezielt zu schiessen. Deutschüsse sind nicht erlaubt. Beim erstenmal erfolgt eine Verwarnung, beim zweitenmal eine Stagedisqualifikation. 

W 2.06 Bereit-Position 

Als Bereit-Position wird die Haltung bezeichnet, bei der sich die Waffen im Holster oder in einer anderen vorgeschriebenen Lage befinden und die Hände des Schützen sich in der für diese Übung vorgeschriebenen Ausgangsstellung befinden. Bewegungen zur Waffe, bevor das Startsignal erfolgt ist, sind unzulässig. Zuwiderhandlung ergibt einen Ablauffehler. Hat der Schütze die richtige Startposition eingenommen, darf der Range-Officer davon ausgehen, dass dieser bereit ist.  

W 2.07 Zubehör 

W 2.07.1 Holster 

Für die beiden Kurzwaffen benötigt jeder Teilnehmer einen Gürtel mit daran befestigten Holstern für einen oder zwei Single-Action Revolver. Gürtel und Holster müssen in Aussehen und Materialbeschaffenheit weitestgehend den historischen Vorbildern, die im amerikanischen Westen vor 1899 getragen wurden, entsprechen, jedoch sind ausdrücklich auch sogenannte "Buscadero-Holster" erlaubt. Auf der Seite der Nichtschusshand kann ein Cross-Draw-Holster getragen werden, soweit die Mündung der geholsterten Waffe nicht mehr als einen Meter weg vom aufrecht stehenden Teilnehmer auf den Boden zeigt. Cross-Draw-Holster sind nicht an der Hüfte auf der Seite der schussschwachen Hand, sondern vielmehr schräg vor dem Bauch zu tragen, um mit einer leichten Körperdrehung Richtung Kugelfang beim Ziehen der Waffe ein sicheres Freikommen der Mündung innerhalb der 90° zum Kugelfang sicherzustellen. Diese Körperdrehung ist unverzichtbare Auflage für alle Benutzer von Cross-Draw-Holstern. Die Range-Officer sind angewiesen, in jedem Briefing darauf besonders hinzuweisen, ggf. vorzuführen und im Match auf die Einhaltung dieser Vorschrift zu achten. An den Holstern dürfen sich Waffenhalteschlaufen befinden, deren Benutzung dem Teilnehmer freigestellt ist. Diese dienen dazu, das Herausfallen der Revolver bei Wechseln der Schiessposition zu verhindern. Der Gürtel, an dem die Holster befestigt sind, kann zusätzlich zu einem normalen Hosengürtel auf diesem oder auch ober- oder unterhalb dessen getragen werden. Am unteren Ende des Holsters befestigte, um den Oberschenkel geführte Halteschlaufen sind erlaubt.  

W 2.07.2 Patronenhalter 

Der das Holster haltende Gürtel kann mit einer beliebigen Anzahl von Halteschlaufen für Patronen versehen sein. Zusätzlich ist das Tragen eines Patronengürtels oder Bandoliers aus Leinen oder Leder gestattet. Dieser kann oberhalb des Holstergürtels und Hosengürtels getragen werden und darf das sichere Ziehen der Kurzwaffen nicht beeinträchtigen. An diesem Patronengürtel kann eine beliebige Anzahl von Kurzwaffenpatronen und eine Höchstzahl von 12 Schrotpatronen befestigt werden. Ebenso zulässig sind Gürteltaschen sowie Patronenschlaufen auf dem/den Holster(n) selbst. Das Laden von Patronen aus Patronenhaltern an Armen und Beinen oder von entsprechenden Vorrichtungen an der Waffe ist verboten (diese dürfen nur zur Dekoration angebracht sein), ebenfalls das Tragen von Munition in der Hand oder im Mund während einer Übung.  

W 2.08 Kleidung und Schuhe

W 2.08.1 Ermessen des Veranstalters 

Jedem Veranstalter steht es frei, die Teilnahme an der jeweiligen Traditional-Western-Schiessveranstaltung (C.A.S.) von dem Tragen einer stilgerechten Traditionskleidung und Schuhwerk abhängig zu machen. Stilgerechte Traditionsbekleidung bezieht sich auf Kleidung und Schuhwerk des amerikanischen Westens vor 1900. Es ist dem Veranstalter erlaubt, für männliche Teilnehmer das Tragen eines stilgerechten Hutes vorzuschreiben. Alle diese Bekleidungsvorschriften sollen in einer Wettkampfausschreibung möglichst eindeutig gefordert werden. Dabei soll der Veranstalter bei der Verwendung von Materialien und Verschlüssen (Druckknöpfe und Reissverschlüsse?) nicht unbedingt auf Originalen oder deren Nachbauten bestehen. Lange Ärmel dürfen hochgekrempelt werden. Es liegt in der Entscheidung des jeweiligen Veranstalters, den Teilnehmern zu untersagen, in Sport- oder Turnschuhen, in kurzärmligen T-Shirts oder sonstigen kurzärmligen Hemden, in kurzen Hosen oder in Jogginghosen oder -jacken, sowie sonstiger "Designer"- oder Sportbekleidung anzutreten. 

W 2.08.2 Jacken – Mäntel 

Jacken und Mäntel, die von Teilnehmern während der Veranstaltung getragen werden, müssen soweit sie den Holstergürtel und/oder Holster überdecken, vor der Absolvierung der einzelnen Schiessübungen jeweils ausgezogen werden. Das Tragen von Holstern über Mäntel oder Jacken ist zulässig. 

W 3 Offizielle Personen einer Westernveranstaltung  

Jede Veranstaltung im Traditional-Western-Shooting (C.A.S.) muss folgende offizielle Personen, den Teilnehmern vor Beginn des Schiessens namentlich benennen: 

W 3.01 Match Director

Er ist Veranstalter im Sinne des Waffengesetzes und hat in allen Angelegenheiten, den Schiessstand und die Organisation der Veranstaltung betreffend, das letzte Wort. 

W 3.02 Range Master 

Er ist hinsichtlich der Regelauslegung, der Verhängung von Strafen und der Einteilung der Range Officer die oberste Instanz bei jeder Traditional-Western-Schiessveranstaltung (C.A.S.)

W 3.03 Range Officer

Der Range Officer ist die verantwortliche Aufsichtsperson auf dem jeweiligen Stand, auf dem eine Schiessübung stattfindet. Sind mehrere Range Officer gleichzeitig auf einem Stand, so ist einer von diesen vom Range Master als Chief Range Officer zu benennen. Diesem obliegt die Leitung des Schiessbetriebes auf diesem Schiessstand. Der Range Officer überwacht alle Handlungen der Teilnehmer. Diese müssen allen Kommandos des Range Officer unverzüglich Folge leisten. 

W 4 Wettbewerbsausschreibung 

Neben den üblichen Angaben in Ausschreibungen für Schiesssportveranstaltungen wie: Veranstalter, Ort und Zeit der Veranstaltung, Startgeld, Zulassungsmodus, Preise sind folgende Angaben für die Ausschreibung einer Traditional-Western-Schiessveranstaltung (C.A.S.) zwingend vorgeschrieben:

Die Bekleidungsvorschriften

 

Für den Hauptwettbewerb (Main Match):

Anzahl der Stages (Schiessübungen)

Besondere Munitionsvorschriften insbesondere hinsichtlich der zulässigen Schrotpatronenvorladung

Falls der Veranstalter dies vorsieht: Die Verpflichtung eines jeden Teilnehmers zur Mithilfe bei der Auswertung, dem Abkleben und dem Wiederaufstellen von Zielen. 

Schiessstättenspezifische besondere Sicherheitsvorschriften 

 

Für den oder die Nebenwettbewerbe (Side Match(es)): 

Art der Übung 

Entfernung zu den Zielen

Zulässige Waffen 

Art und Anzahl der Ziele 

Besondere Munitionsvorschriften (verwendbare Kaliber und Geschosse)  

Das jeweilige Übungsprogramm (Stagebeschreibung) wird erst am Veranstaltungstag bekannt gegeben. 

W 5 Ziele - Wertung

W 5.01 Ziele

W 5.01. 1 Metallklappziele beim Hauptwettbewerb (Main Matches) 

Prinzipiell sollen Art, Grösse und Entfernung der Ziele immer so gewählt werden, dass der dynamische Charakter des Traditional-Western-Schiessens (C.A.S.) nicht beeinträchtigt wird. Zu kleine Ziele und zu grosse Abstände sind zu vermeiden. 

Für das Beschiessen mit Schrot und den Revolvern sind u.a. grosse und kleine IPSC Classic sowie runde und quadratische Platten (s.u., sog. Gongs) zugelassen. Als Revolver- oder Flintenziele können zudem alle Arten von runden, rechteckigen, quadratischen oder tiersilhouettenförmigen Metallklappscheiben oder Metallfallzielen mit einer Mindestgrösse von 15x15 cm (und einer Höchstgrösse von 30 cm) bzw. einem Mindest-Durchmesser von 15 cm verwendet werden. Von den vorgesehenen Schiesspositionen der Teilnehmers sind diese zwischen mindestens 7 m und höchstens 15 m Entfernung aufzustellen. 

Für das Büchsenschiessen sind grosse und kleine IPSC Classic Popper, runde Platten von einem Durchmesser von 15 cm bis 30 cm, sowie quadratische Platten mit einer Kantenlänge von mindestens 15 cm erlaubt. Grosse Classic Popper und Platten mit einem Durchmesser von 30 cm sollen auf eine Entfernung von mindestens 20 m bis höchstens 50 m von der jeweiligen Schiessposition der Teilnehmer aufgestellt werden. Alle anderen für Büchsen zugelassene Metallklappziele sollen in einer Entfernung von mindestens 15 m bis höchstens 25 m von der vorgesehenen Schiessposition der Teilnehmer aufgestellt werden.

W 5.01.2 Treffer bei Metallscheiben 

Als getroffen zählen Metallklappscheiben nur, wenn sie durch einen Treffer umgeworfen werden.

W 5.01.3 Einstellung von Metallzielen 

Die Metallziele sind so einzustellen, dass alle beim Wettbewerb verwendeten Scheiben auf die aufgestellten Entfernungen von dem zum Beschiessen der jeweiligen Ziele vorgesehenen Schützenstand:

W 5.01.4   

Bei den Kurzwaffen mit Munition vom Mündungsfaktor 125 bei einem Treffer bei Classic Poppern im gesamten runden Bereich und bei anderen Metallzielen bei Treffern an beliebiger Stelle sicher umgeworfen werden. 

W 5.01.5 

 Bei den Flinten mit aus Waffen mit Zylinderbohrung und Patronen mit einer Vorladung von 24 g sicher umgeschossen werden können. 

W 5.01.6 

  Bei den Büchsen mit Munition vom Mündungsfaktor 125 bei einem Treffer bei Classic Poppern im gesamten runden Bereich und bei anderen Metallzielen bei Treffern an beliebiger Stelle sicher umgeworfen werden  

W 5.01.7 Kalibrieren der Ziele 

Es liegt in der Verantwortung des Veranstalters die Ziele entsprechend zu kalibrieren. Die Ziele können auch so eingestellt werden, dass sie leichter als oben vorgeschrieben umfallen. Jedoch muss sichergestellt werden, dass kein Ziel durch das Beschiessen von Nachbarzielen mit umgeworfen werden kann. Sollte dies dennoch einmal vorkommen, so ist die "eingesparte" Patrone trotzdem in den Kugelfang zu verschiessen, da keine scharfe Munition in der Waffe verbleiben darf.  

W 5.01.8 Kunststoffziele 

Es steht dem Veranstalter frei, Kunststoffziele zu verwenden.  

W 5.01.9 Papierziele 

Als Papierziel ist die IPSC Classic Papierscheibe ohne Zonenwertung für das Schiessen mit Revolvern und Büchsen zugelassen. In Ausnahmefällen können für Revolver und Büchse auch Papierteller oder Papierzielscheiben mit einem Durchmesser von mindestens 20 cm verwendet werden.

W 5.01.10 Wurfscheiben

Für das Beschiessen mit Flinten sind handelsübliche Wurfscheiben zugelassen.

W 5.01.11 Luftballons 

Für alle Waffenarten ist die Verwendung von Luftballons als Ziele zulässig.

W 5.01.12 Ziele bei Nebenwettbewerben

Zusätzlich zu den Zielen der Hauptwettbewerbe (Main Matches) können für Nebenwettbewerbe (Side Matches) im Büchsenschiessen auch offizielle Ziele des Silhouettenschiessens (Widder, Truthahn, Schwein und Huhn) verwendet werden. Dabei dürfen die Ziele in einer beliebigen der für das Silhouettenzielen vorgesehenen Entfernungen aufgestellt werden (25m,50m,75m und 100m oder 50m,100m,150m und 200m) soweit dies in der Schiessstätte zugelassen ist und die entsprechenden Anforderungen hinsichtlich der inneren und äusseren Standsicherheit erfüllt sind. Falls Nebenwettbewerbe das Schiessen mit Langwaffen vorsehen, bei denen bei diesen Übungen Munition mit einer Mündungsenergie von mehr als 1500 Joule oder mit einer Mündungsgeschwindigkeit von über 400 m/s verschossen werden darf, beträgt die Mindestentfernung bei der Verwendung von Metallzielen

  50m, wenn nur Blei- oder verkupferte Geschossen zugelassen sind 

100m, wenn Mantelgeschosse zugelassen sind  

W 5.02 Wertung beim Hauptwettbewerb (Main Match)

W 5.02.1 Hauptwettbewerb (Main Match) 

Ein Traditional-Western-Shooting (C.A.S.) besteht immer aus einem Hauptmatch, das mindestens 4 Stages beinhaltet. Die Wertung aller Stages zusammen (Summe der Einzelzeiten der Stages inkl. der jeweiligen Strafsekunden) ergibt den Sieger des Hauptmatches, der damit auch zum Sieger der Veranstaltung wird. Bei Gleichstand muss ein Stechen (eine weitere Stage oder ein Shoot-Off) zur Entscheidung heran gezogen werden.  Bei SASS-konformen Bewerben und Meisterschaften soll ein sogenanntes „Rank-Scoring“-Verfahren zur Ermittlung des Gesamtsiegers verwendet werden, d.h. dass jede Stage einzeln gewertet wird und die Summe der Einzelplatzierungen den Gesamtsieger ergibt. 

W 5.02.2 Stagewertung 

Von jedem Teilnehmer wird mit dem Timer die Zeit ermittelt, die er zur Absolvierung einer Stage benötigt. Zu der reinen Schiesszeit erhält der Teilnehmer für jedes nicht umgeschossene Ziel (bei Verwendung von anderen Zielen für jedes nicht getroffene Ziel) einen Strafzeitzuschlag von 5 sec. Für Ablauffehler können Strafzeitzuschläge von 5  sec verhängt werden. Für leichtere Sicherheitsverstösse gibt es 10 Strafsekunden. Aus der absolvierten Schiesszeit und den Strafzeitzuschlägen ergibt sich die Gesamtzeit einer Stage pro Teilnehmer. Jenen Schützen, die eine Stagedisqualifikation erhalten oder die Stage nicht ordnungsgemäss beendet haben, wird die schlechteste Zeit plus 5 weitere Sekunden zugeordnet. 

W 5.02.3 Nichtberücksichtigung aller vom Match disqualifizierten Teilnehmer

Alle Teilnehmer, die während des Ablaufes eines Traditional-Western-Schiessens (C.A.S.) vom Hauptmatch disqualifiziert werden, sind aus der Wertung von allen Stages des Hauptmatches zu streichen und dürfen bei der Wertung in keiner Stage berücksichtigt werden.

W 5.02.4 Wertungsklassen 

Für die Schiesssportdisziplin "Traditional-Western-Shooting (C.A.S.)" werden beim Hauptmatch sinngemäß Wertungsklassen der Single Action Shooting Society übernommen. Es steht dem Veranstalter frei, eine, mehrere oder auch alle dieser Klassen auszuschreiben. Eine eigene Klassenwertung ist aber erst dann zu erstellen, wenn sich pro Kategorie mindestens 5 (fünf) Schützen angemeldet haben. Sind weniger als 5 Schützen für eine Kategorie angemeldet, so müssen diese in jener anderen Kategorie gewertet werden, in der sich aus der Art der verwendeten Waffen nicht Vorteile ergeben. Im Zweifelsfall ist am besten das Einverständnis der betroffenen anderen Schützen einzuholen, um Proteste zu vermeiden.

MODERN 

Single Action Patronen Revolver mit verstellbarer Visierung. In Stages bzw. ganzen Matches mit zwei vorgeschriebenen Revolvern darf einer davon ein Traditional Revolver sein, für Stages/Matches mit einem einzigen Revolver muss immer der Modern-Typ verwendet werden, zwei Traditional Revolver dürfen nicht in der Modern-Kategorie benützt werden.  (Beispiele: Colt New Frontier, Ruger Blackhawk, Ruger New Model Bisley) 

TRADITIONAL

Single Action Patronen-, Schwarzpulver-Patronen-, Perkussions- oder Conversion-Revolver, hergestellt vor 1896, oder Repliken davon mit starrer Visierung (traditionelle Kimmenrinne), das Korn darf nur dann in einem Schwalbenschwanz montiert sein, wenn es so dem historischen Original entspricht. Jedes zugelassene Treibmittel (Nitro- oder auch Schwarzpulver, falls es der Schiessstand zulässt!) darf verwendet werden. Beispiele: Colt SAA; Ruger Vaquero; Smith & Wesson American, Russian, oder Schofield; Remington Modelle '75 oder '90 und deren Reproduktionen. Der Ruger Old Army Perkussions-Revolver mit fester Visierung ist ein Traditional-Revolver, die gleiche Waffe mit verstellbarer Visierung muss in der Modern-Kategorie genannt werden. 

LITTLE TRADITIONAL 

Wie Traditional, aber nur mit einem SAA-Revolver (Einsteigerklasse). 

FRONTIER CARTRIDGE

Schwarzpulver-Patronen- oder Perkussions-Single-Action-Revolver mit fester Visierung, hergestellt vor 1896 oder Repliken davon. Schwarzpulverladungen in allen Waffen (Büchse, Revolver und Schrotflinte). 

DUELIST

Traditional Single Action Revolver, der einhändig gespannt und abgefeuert werden muss. Die Revolverhand darf von der schussschwachen Hand nicht berührt werden. Bei Stages, in denen mit der schussschwachen Hand geschossen werden muss oder wenn der Schütze aufgrund einer Verletzung oder Behinderung nicht in der Lage ist, mit dem Daumen der Schusshand zu spannen, darf die jeweils andere Hand zum Spannen eingesetzt werden. Jede regelkonforme Büchse oder Schrotflinte und jedes Treibmittel (Nitro- oder Schwarzpulver) darf verwendet werden.

GUNFIGHTER = DOUBLE DUELIST

Zwei Traditional Single Action Revolver, die mit der linken und rechten Hand abwechselnd einhändig gespannt und abgefeuert werden müssen. Jede regelkonforme Büchse oder Schrotflinte und jedes Treibmittel (Nitro- oder Schwarzpulver) darf verwendet werden.

FRONTIERSMAN

Dieselben Regeln wie Frontier Cartridge, ausser dass die zwei Revolver Perkussionswaffen mit mindestens Kaliber .36 sein müssen, die einhändig wie in der Kategorie Duelist geschossen werden.

CLASSIC COWBOY / COWGIRL 

Revolver: jeder Traditional-style Revolver, muss einhändig geschossen werden

Kaliber: Patronen mindestens Kaliber .40 oder Perkussionsrevolver ab Kaliber .36

Munition: Nitro- oder Schwarzpulver-geladen und SASS-konform

Büchse: bis Modelljahr 1873, und SASS-konform (Henry 1860, Winchester 1866 und 1873…)

Schrotflinte: mit außenliegenden Hähnen oder Unterhebel und SASS-konform

Outfit: muss mindestens 3 der folgenden Dinge aufweisen: Chaps, Sporen, Cuffs, lose getragenes Halstuch oder mit Halstuchring fixiert oder Krawatte, Weste, Taschenuhr mit langer Kette, Jacket, kein Strohhut. Für Cowgirls: zeitgemäße Uhr, Reitrock, Bustier, Reifrock, Korsett, stilechter Hut (auch Strohhut), zeitgemäßer Schmuck, Haarschmuck etc.

Holster: keine Buscaderoholster erlaubt

Stiefel: traditionelle Ausführung, nur glatte Leder- oder Hartgummisohle, keine Profilsohlen

Hüte: müssen während des gesamten Matches getragen werden 

DAMEN, JUNIOREN, SENIOREN

Ohne Verpflichtung zur Teilnahme können zusätzlich Kategorien für Damen, Junioren und Senioren eingerichtet werden. In diesem Fall sollen folgende Regeln beachtet werden:

"Junioren" sind Personen zwischen 16 und 21Jahren. Junioren dürfen nur unter Aufsicht des berechtigten Besitzers der verwendeten Kurzwaffen am Bewerb teilnehmen.

Die Kategorie "Damen" kann auch weiter unterteilt werden, z.B. in Modern und Traditional oder auch in Lady Duelist. Sind aber weniger als fünf Damen pro Kategorie anwesend, so müssen die Damen gemeinsam gewertet werden. Besteht hier evtl. aufgrund einer verwendeten Waffe ein möglicher Wettbewerbsvorteil (verstellbare Visierung?), so ist das Einverständnis aller Damen zu einer Gesamtwertung einzuholen. Kann kein Konsens gefunden werden, so entfällt die Wertung.

"Senioren" sind Bewerber über 51, die Möglichkeit zu weiteren Unterteilungen besteht sinngemäss auch hier, siehe weiter oben.

Achtung: nur Junioren dürfen als Junioren schiessen, nur Damen als Damen, nur Senioren als Senioren. Alle anderen Schützen schiessen immer nur im Gesamtbewerb. Hingegen soll niemand unter Zwang in einer dieser Unterbewerbe schiessen müssen, d.h. jeder Junior, jede Dame, jeder Senior kann auf eigenen Wunsch wahlweise auch nur im Gesamtbewerb schiessen.

Für Veranstaltungen wird immer eine Gesamtwertung aller Teilnehmer erstellt. Wenn sich jeweils mindestens fünf Damen, Junioren, Senioren und Schützen der Altersklasse an dem Wettbewerb beteiligt haben, kann es dann für jede dieser einzelnen Wettbewerbsklassen noch zusätzlich eine eigene Wertung geben. Diese Entscheidung obliegt dem jeweiligen Veranstalter.

W 5.03 Wertung bei Nebenwettbewerben (Side Matches)

W 5.03.1 Nebenwettbewerben (Side Matches) 

Einem Veranstalter eines Traditional-Western-Schiessens (C.A.S.) steht es frei, soweit seine Standkapazitäten dies zulassen, einen oder mehrere Nebenwettbewerbe (Side-Matches) zu veranstalten. Nebenwettbewerbe sind Schiessübungen für die jeweils eine abschliessende Wertung erstellt wird und die nicht beim Hauptwettbewerb gewertet werden. Side-Matches sind Shoot-Off, Posse-Shoot, Long-Range-Rifle, Mid-Range-Rifle, Revolver-Precision, Shotgun-Speed-Shoot. Sie sind zumeist Bestandteil grösserer Veranstaltungen und werden vom Veranstalter entsprechend angekündigt.

W 5.03.2 Arten von Nebenwettbewerben (Side Matches) 

Shoot-Off: Dabei schiessen jeweils zwei Personen von einer gemeinsamen Feuerlinie auf jeweils eine bestimmte Zielgruppe. Wer seine Zielgruppe zuerst vollständig umgeschossen oder getroffen hat ist der Sieger und kommt eine Runde weiter.

Posse-Shoot: Mannschaftsschiessen von einer festen Feuerlinie. Hier ist es nicht erlaubt, bereits geladene Waffen vor dem Start zu holstern.

Long-Range-Rifle: Büchsenschiessen auf mindestens 50m und höchstens 200m Entfernung.

Mid-Range-Rifle: Büchsenschiessen auf mindestens 25m und höchstens 50m Entfernung.

Revolver-Precision: Revolverschiessen auf mindestens 25m und höchsten 50m Entfernung.

Shotgun-Speed-Shoot: Flintenschiessen auf Klappziele.

W 5.03.3 Ablaufsbeschreibung von Nebenwettbewerben (Side Matches)

Jeder Veranstalter muss für einen Nebenwettbewerb vor Beginn dessen, in für einer allen am Nebenwettbewerb teilnehmenden Personen zugänglichen, verständlichen und eindeutigen Art und Weise die Wertungsmethode bekannt geben.

W 6 Disziplinablauf beim Hauptwettbewerb (Main Match)

W 6.01 Grundsätzliches zu allen Schiessübungen beim Traditional-Western-Shooting (C.A.S.) 

Das Traditional-Western-Shooting (C.A.S.) ist dynamisches Sportschiessen mit zeitgemässen Waffen und deren Nachbauten des amerikanischen Westens vor 1900 in Traditionskleidung aus dieser Zeit. Übungsaufbauten, Ziele und Übungsabläufe dienen nur dem sportlichen Wettstreit

W 6.02 Aufbau der Parcours (der Stages) des Hauptwettbewerbes 

Jede Stage (selbständig gewertete Schiessübung) beim Traditional-Western-Shooting (C.A.S.) besteht aus einer bestimmten Anzahl von Zielgruppen, die jeweils für das Beschiessen mit einer bestimmten Waffenart vorgesehen sind. Dabei gilt:

Für das Beschiessen mit einem oder beiden Revolvern sind zwingend pro vorgesehenem Revolver 5 Ziele aufzustellen.

Für das Beschiessen mit der Flinte sind mindestens 2 und höchstens 12 Ziele zu verwenden. Wenn es bei einer Stage gestattet ist, dass mit den Revolvern nicht umgeschossene Ziele zusätzlich auch noch mit der Flinte beschossen werden können, dürfen für die Flinte selbst höchstens 8 Ziele verwendet werden.

Für das Beschiessen mit der Büchse ist die Verwendung von mindestens 6 und höchstens 12 Zielen erlaubt.

Bei einer offiziellen Meisterschaft im Traditional-Western-Shooting (C.A.S.) muss mindestens die Hälfte aller Stages die Verwendung von drei Waffen erfordern. Die Verwendung von ausschliesslich zwei Waffen ist höchstens bei einem Drittel aller Stages zulässig. Übungen, die die Verwendung nur einer Waffe erfordern, sind zulässig.

W 6.03 Hindernisse 

Hindernisse, die überklettert oder überstiegen werden müssen, sind unzulässig  

W 6.04 Fertigmachen und Laden 

Der Range Officer ruft den Schützen, der sich zur Absolvierung der Stage fertigmachen soll, namentlich auf und erteilt ihm das Kommando: "Laden und Fertigmachen", international "Load and make ready". Der Teilnehmer hat sich nun mit den für die Übung erforderlichen Waffen in die Ladezone zu begeben und die Revolver bzw. die Büchse unter der Aufsicht eines Range Officers in der vorgeschriebenen Art zu laden. Nach dem Laden sind die Revolver sind zu holstern, die unterladene Büchse mit der Mündung senkrecht nach oben zu halten. Die entladene Flinte kann gebrochen entweder mit der Mündung senkrecht nach oben gehalten werden oder in einen Gewehrständer in der Ladezone abgestellt werden. Der Schütze hat sich in der Ladezone bereitzuhalten bis er vom Range Officer zum Schützenstand gerufen wird.

W 6.05 Ladezustand der verwendeten Waffen beim Start

W 6.05.1 Revolver 

Sieht ein Parcours 5 Revolverziele vor, so darf der Teilnehmer nur einen mit 5 Patronen geladenen Revolver mit sich führen. Der zweite Revolver kann ungeladen mitgetragen werden. Der Lade-RO hat in diesem Fall den ungeladenen Zustand des zweiten Revolvers zu überprüfen. Sind 10 Revolverziele vorgesehen, sind beide Revolver geladen mit jeweils 5 Patronen im Holster mitzuführen. Die Revolver sind jeweils so zu laden, dass sich beim entspannten und geholsterten Revolver unter dem Schlaghahn eine leere Kammer befindet. Revolver dürfen nur entspannt geholstert werden.

W 6.05.2 Flinte 

Die Flinte ist, auch wenn sie als erste Waffe eines Parcours verwendet wird, vom Wettbewerber im ungeladenen, gebrochenen Zustand in Richtung Zielgruppe zu halten. Nach dem Startsignal lädt der Wettbewerber sie dann mit Patronen, die er "am Mann" trägt. Wird die Flinte erst nach der Verwendung einer anderen Waffe beim Parcour eingesetzt, so ist sie ungeladen und gebrochen auf der vom Veranstalter vorgesehenen Position abzustellen. Sie darf erst nach dem Erreichen der für die Flinte vorgesehenen Schiesspositionen geladen werden. Ist es für die Stage vorgesehen, dass nach dem Flintenschiessen noch mit einer weiteren Waffe geschossen wird, so ist die Flinte nach Abgabe der letzten Schüsse zu entladen und mit offenem Verschluss (= "gebrochen") abzustellen.

W 6.05.3 Büchse 

Die Büchse ist, wenn sie als erste Waffe eines Parcours verwendet wird, vom Wettbewerber im unterladenen Zustand im jagdlichen Anschlag mit geschlossenem Verschluss in Richtung Zielgruppe zu halten. Wird die Büchse erst nach der Verwendung einer anderen Waffe beim Parcour (verwendet) benützt, so ist sie unterladen mit geschlossenem Verschluss auf der vom Veranstalter vorgesehenen Position abzustellen. Sie darf erst nach dem Erreichen der für die Büchse vorgesehenen Schiesspositionen durchgeladen werden. Ist es für die Stage vorgesehen, dass nach dem Büchsenschiessen noch mit einer weiteren Waffe geschossen wird, so ist die Büchse nach Abgabe der letzten Schüsse zu entladen und mit offenem Verschluss abzustellen. Der Veranstalter hat für jede Stage die Anzahl der zu ladenden Büchsenpatronen genau vorzuschreiben. Dabei darf höchstens die Anzahl von 9 Patronen gefordert werden.

W 6.06 Startposition und Ablauf beim Start 

Der in der Ladezone wartende Teilnehmer wird, wenn er an der Reihe ist, vom Range Officer unter Nennung seines Namens aufgefordert an die Startposition der Übung (Stage) zu kommen. Der Schütze begibt sich mit dem/den geholsterten Revolver(n) und in den Händen gehaltenen Langwaffen - mit der Mündung in eine sichere Richtung nach oben zeigend - an die Startposition. Falls erforderlich stellt der Teilnehmer oder ein Range Officer nun eine oder beide Langwaffen an der vorgesehenen Position auf dem Parcours ab. Dabei ist darauf zu achten, dass niemals eine Langwaffe in dem Bereich abgelegt wird, der sich unmittelbar vor einer vorgesehen Schiessposition für eine andere Waffe und der dazugehörenden Zielgruppe oder der sich in der daraus ergebenden Schussrichtung befindet.

Danach nimmt der Teilnehmer an der Startposition die Bereit-Position ein. Dann erfolgt die Frage "Ist der Schütze bereit?" ( "Are you ready?"). Erfolgt kein Einwand durch den Schützen, wird das Kommando "Achtung" ("Stand by") gegeben. Innerhalb von 1 -3 Sekunden erfolgt nun das Startsignal. Die Zeitmessung erfolgt mit einem Timer. Der letzte Schuss stoppt die Zeitnahme. Es erfolgt die Trefferaufnahme. Nach Absolvierung der Stage begibt sich der Schütze in die Entladeecke.

W 6.07 Nachladen und Wiederbeschiessen von Zielen

W 6.07.1 Revolver 

Im Rahmen einer Stage ist es verboten, die Revolver nachzuladen. Es sind grundsätzlich alle Patronen abzuschiessen und danach die Revolver zu holstern. Lässt sich ein geladener Revolver weder abfeuern noch entspannen, muss der Teilnehmer das Schiessen abbrechen und den Range Officer verständigen. Holstert ein Teilnehmer einen entspannten Revolver nach dem Startsignal während des Parcourablaufes, in dem sich noch eine oder mehrere scharfe Patronen befinden, erhält er für eine Stage-DQ (d.i. die schlechteste gemessene Zeit aller gewerteten Schützen plus 5 weitere Strafsekunden). Holstert er einen noch teilgeladenen Revolver mit gespanntem Hahn, wird er vom Match disqualifiziert.

W 6.07.2 Flinten 

Werden mehr als zwei Ziele für die Flinte verwendet, ist das Nachladen der Flinte normaler Bestandteil eines Parcours. Dabei kann der Veranstalter vorschreiben, dass der Teilnehmer, solange nicht alle für die Flinte vorgesehenen Ziele umgeschossen (bzw. zerschossen) sind, nachzuladen und die Ziele weiter zu beschiessen hat. Allerdings ist die höchstzulässige Anzahl der abzugebenen Flintenschüsse je Parcour auf 12 begrenzt. Die Flinte ist während des Nachladevorgangs mit ihrer Mündung immer in Richtung eines Geschossfanges oder in Richtung der Schiessbahnsohle zu halten. Beim Nachladevorgang müssen sich alle Finger ausserhalb des Abzugsbügels befinden. Der Besonderheit beim Entladen der ejektorlosen Flinten entgegenkommend, dürfen die Läufe der geöffneten Flinte zur Entnahme der abgeschossenen Patronenhülsen nach oben gerichtet werden.

W 6.08.3 Büchsen 

Bei der Büchse ist zu unterscheiden zwischen dem in jedem Fall vorgesehenen Durchrepetieren des Verschlusses und dem damit verbundenen Fertigladen der im Magazin befindlichen Patronen und dem Nachladen von Patronen in die Büchse. Das Nachladen von zusätzlichen Patronen in das Magazin der Büchse nach dem Startsignal kann vom Veranstalter vorgeschrieben werden, wobei niemals die Abgabe von mehr als 12 Büchsenschüssen pro Stage zulässig ist und verlangt werden kann. Sowohl beim Durchladen als auch beim Nachladen ist die Büchsenmündung in Richtung Geschossfang zu halten.

W 6.09 Reihenfolge der zu beschiessenden Zielgruppen des Hauptwettbewerbes 

Die Reihenfolge der für die maximal 4 Waffen vorgesehenen Zielgruppen ist vom Veranstalter fest vorzuschreiben und muss von den Teilnehmern eingehalten werden. Für das Beschiessen von falschen Zielgruppen bzw. in der falschen Reihenfolge oder aus der falschen Position erhält der Schütze die schlechteste gemessene Zeit aller gewerteten Schützen plus 5 weitere Strafsekunden. Ist das Beschiessen der falschen Zielgruppe aus Gründen der Schiessstandsicherheit oder damit keine Schäden am Schiessstand auftreten unzulässig, so hat der Range Officer den Schützen sofort zu stoppen. 

W 6.10 Schiesspositionen 

Jede Stage besteht aus einem Parcour von verschiedenen Schiesspositionen, die der Teilnehmer in der festgesetzten Reihenfolge zu absolvieren hat. Jeder Schiessposition ist eine oder bei den Kurzwaffen auch 2 Zielgruppen zugeordnet. Die Schiesspositionen müssen entweder durch eindeutig erkennbare Markierungen auf der Schiessbahnsohle aus Holz (satt aufliegende oder befestigte Holzrahmen mit einer Höhe von höchsten 2,5 cm) bzw. anderen Materialen wie Markierungsband oder durch Übungsaufbauten wie zum Beispiel Gewehrständer oder ähnliches zweifelsfrei definiert sein. Holzrahmen sind mit gelb-schwarzem Band als Stolperschwelle zu kennzeichnen. Übungsaufbauten, die für das Treffen von Zielen einen Liegendanschlag erfordern, sind unzulässig. Bei Nichtbeachten der Markierungen der Schiesspositionen wird pro abgegebenen Schuss ein Ablauffehler von 5 Sekunden verhängt.

Die Schiesspositionen sind so festzulegen, dass ein Teilnehmers zur Absolvierung der einzelnen Positionen in der richtigen Reihenfolge niemals gezwungen wird, sich nach rückwärts d.h. weg vom Hauptgeschossfang zu bewegen. Hat ein Teilnehmer eine Schiessposition verlassen und befindet sich auf dem Weg zur nächsten Schiessposition darf er zu keiner der bereits absolvierten Schiesspositionen, von der er geschossen hat, mehr zurückkehren.

W 6.11 Trefferaufnahme 

Die Trefferaufnahme und Auswertung hat grundsätzlich auf der Schiessbahn in Anwesenheit des Schützen stattzufinden, es sei denn der Schütze verzichtet auf seine Anwesenheit. Der Schütze ist selbst angehalten, die Korrektheit der Trefferaufnahme durch das Standpersonal zu überprüfen. Im Anschluss an die Trefferaufnahme hat der Schütze sein Wertungsblatt abzuzeichnen. Der Schütze kann vor dem unterzeichnen die Langwaffen in den Gewehrständer in der Entladezone stellen. Es darf dann nicht mehr korrigiert werden, mit Ausnahme von Rechenfehlern. Etwaige Einwände, etwa über die Anzahl der Fehlschüsse, Ablauffehler und dergleichen, sind vor dem Unterschreiben anzubringen

W 6.12 Strafen 

W 6.12.1 Fehlschüsse - 5 Sekunden Strafzeitzuschlag 

Fehlschüsse werden mit je 5 Sekunden Strafzeit belegt 

W 6.12.2 Ablauffehler - 5 Sekunden Strafzeitzuschlag 

Ein Ablauffehler mit 5 Sekunden Strafzeitzuschlag wird unter anderem für folgendes verhängt:

Übertreten der Schiesspositionsmarkierung 

Zuwiderhandlung gegen Bereit-Positionsvorschriften 

das Einführen von Schrotpatronen in die Flinte vor Erreichen der für die Flinte vorgesehenen Schiessposition.

das Ziehen eines oder beider Revolver vor Erreichen der für den Revolver vorgesehenen Schiessposition 

das Mitführen einer Langwaffe über die zum Abstellen oder Ablegen vorgesehene Position hinaus.

Umfallen einer abgestellten ungeladenen Waffe.

das Abstellen einer Langwaffe nach Absolvierung der für diese Waffe vorgesehen Schüsse mit geschlossenem Verschluss oder mit einer leeren Hülse im Patronenlager.

W 6.12.3 Sicherheitsfehler -10 Sekunden Strafzeitzuschlag 

Ein Sicherheitsfehler mit 10 Sekunden Strafzeitzuschlag wird unter anderem für folgendes verhängt:

 

"Sweeping" -Überstreichen eigener Körperteile mit der Laufmündung- im Wiederholungsfalle

 

das Umfallen einer abgestellten unterladenen Waffe 

 

wenn mit einer Waffe nach Absolvierung der für diese Waffe vorgesehen Schüsse mit einer scharfen Patrone, ob unterladen oder fertig geladen, die Schiessposition verlassen wurde 

W 6.12.4 Stagedisqualifikation 

Eine Stagedisqualifikation führt zur Eintragung der schlechtesten Wertungszeit für die Stage plus 5 Sekunden. Sie wird für folgendes verhängt:

das Durchladen der Büchse vor Erreichen der vorgesehenen Schiessposition 

das Spannen eines Revolvers vor Erreichen der vorgesehenen Schiessposition 

nach der Abgabe von Deutschüssen nachdem der Teilnehmer deshalb bereits verwarnt worden war 

das Schliessen einer geladenen Flinte vor Erreichen der vorgesehenen Schiessposition 

das Herausfallen einer geladenen oder ungeladenen Kurzwaffe aus dem Holster auf die Schiessbahnsohle 

wenn eine Waffe nach Absolvierung der für diese Waffe vorgesehen Schüsse mit einer scharfen Patrone, ob unterladen oder fertig geladen, abgelegt oder geholstert wurde.

für das Beschiessen von Zielen, die für das Beschiessen aus einer anderen Schiessposition vorgesehen sind, wenn der Range Officer aus Sicherheitsgründen das Schiessen abbricht 

wenn ein Teilnehmer eine Schiessposition, von wo aus er Ziele beschossen hat, verlassen hat und dann dort während des Übungsablaufes wieder hin zurückkehrt ohne dass es der 

Übungsablauf verlangt

W 6.12.5 Matchdisqalifikation 

Eine Matchdisqualifikation wird für folgendes verhängt:

wenn die Mündung einer geladenen oder ungeladenen Waffe während eines Parcours: der von einem einzelnen Teilnehmer absolviert wird, um mehr als 90 Grad von der Richtung des Hauptkugelfanges nach hinten abweicht 

wenn mehrere Teilnehmer gleichzeitig eine Übung von einer gemeinsamen Feuerlinie aus absolvieren, um mehr als 45 Grad von der Richtung des Hauptkugelfanges nach hinten abweicht 

wenn eine Kurzwaffe gespannt und mit einer scharfen Patrone in der Trommel geholstert wurde.

bei jeder unbeabsichtigten Schussabgabe, diese wird wie folgt definiert: jeder Schuss in eine Hochblende oder bei einer Raumschiessanlage in die Decke, jeder Schuss in die Schiessbahnsohle weniger als 3 Meter vor oder neben den Wettbewerber

wenn jemand, vor dem Laden am Ladetisch oder nach dem Entladen aller Waffen in der Entladeecke mit scharfen Patronen in einer Waffe angetroffen wird.

wenn Munition verwendet wird, die die Maximal- oder Minimalwerte über- bzw. unterschreitet und/oder irgendeine Form von Mantelgeschossen einschliesslich Gaschecks enthält

wenn Munition mit Stahlschrotvorladung verwendet wird.

wenn innerhalb einer Sicherheitszone mit Munition hantiert wird.

W 7 Disziplinablauf beim Nebenwettbewerben (Side Matches)

W 7.01 Feuerlinie (Schützenstand)

Nebenwettbewerben werden immer von einer festen Feuerlinie (gleichbleibender Schützenstand) aus geschossen. Ansonsten gelten die gleichen Vorschriften wie bei Hauptwettbewerben 

W 7.02 Übungsablauf

Jeder Veranstalter muss für einen Nebenwettbewerb vor Beginn dessen, in für einer allen am Nebenwettbewerb teilnehmenden Personen zugänglichen, verständlichen und eindeutigen Art und Weise den Übungsablauf bekannt geben. Dabei muss unter anderem geregelt sein, ob und mit wie viel Patronen die verwendeten Waffen nachgeladen werden dürfen. 

W 8 Munition  

W 8.01 Munition für Hauptwettbewerbe

W 8.01.1 Revolverpatronen 

Zugelassen sind fabrikmässig hergestellte oder wiedergeladene Kurzwaffenpatronen mit Bleigeschossen oder galvanisch verkupferten Bleigeschossen, die aus den Kurzwaffen des Teilnehmers eine Mündungsgeschwindigkeit von 305m/s = 1000fps nicht überschreiten. Der Mindestimpulsfaktor beträgt 125. 

W 8.01.2 Büchsenpatronen 

Zugelassen sind fabrikmässig hergestellte oder wiedergeladene Kurzwaffenpatronen mit Bleigeschossen oder galvanisch verkupferten Geschossen, die aus dem Unterhebelrepetierer des Teilnehmers eine Mündungsgeschwindigkeit von 426m/s = 1400fps nicht überschreiten und deren Mündungsenergie 1500 Joule nicht übersteigt. Der Mindestimpulsfaktor beträgt 125. Die Verwendung von Spitzgeschossen ist unzulässig. 

W 8.01.3 Schrotpatronen

Zugelassen sind nur fabrikmässig hergestellte Schrotpatronen in den Kalibern 12, 16 und 20. Dabei können Waffen sowohl für eine Hülsenlänge von 70 mm oder 76 mm verwendet werden. Es sind nur Schrotpatronen zugelassen mit einer höchstzulässigen Vorladung von 32 g Bleischrot. Dem Veranstalter ist es gestattet, die Verwendung von Patronen auf eine Bleischrotvorladung von 28 g oder 24 g zu begrenzen. Ebenso ist eine Begrenzung auf Unterschallschrotpatronen bei Wettkämpfen auf offenen Schiessstätten zulässig. Dies muss in der Ausschreibung eindeutig vorgeschrieben werden. Die höchstzulässige Schrotkorngrösse beträgt maximal 2,5 mm.

W 8.02 Munition für Nebenwettbewerbe

Es obliegt dem Veranstalter im Rahmen der Vorschrift Art und Kaliber der Munition für Nebenwettbewerbe vorzuschreiben, soweit nur Zentralfeuerkaliber, die vor 1900 eingeführt wurden, zugelassen werden. Mantelgeschosse dürfen für Metallziele unter 100m Zielentfernung zum Schützen nicht zugelassen werden.  Es steht dem Veranstalter frei, Nebenbewerbe für Kleinkaliber-Randfeuerpatronenwaffen auszuschreiben.

W 8.03.1 Ermittlung des Mindestimpulsfaktors 

Die Leistung der Munition kann stichprobenweise oder sonst bei begründetem Verdacht der Unterladung überprüft werden. Hierzu werden von dem betreffenden Schützen 6 Patronen genommen. Ein Geschoss wird gezogen und gewogen. Bei 3 Patronen, die aus der Waffe des betreffenden Schützen verschossen werden, wird die Geschwindigkeit gemessen.

Der Mindestimpulsfaktor wird nach folgender Formel berechnet:

Geschossgewicht in grains x gemessene Geschwindigkeit in feet per seconds dividiert durch 1000. Dementsprechend muss ein 125grains schweres Geschoss eine Geschwindigkeit von 1.000 fps aufweisen, um den Mindestfaktor von 125 zu erreichen. (158 grains Geschoss: mindestens 800 fps = 245m/sec.) Wenn die Munition eines Schützen diesen Faktor nicht erreicht, kann er nur noch ausser Wertung weiter schiessen.

W 8.03.2 Munitionskontrolle

W 8.03.2.1 Auswahl der Schützen zur Munitionskontrolle

Nicht jeder Schütze ist der Munitionskontrolle unterworfen. Die Kontrolle erfolgt stichprobenweise und darüber hinaus nur bei konkretem Verdacht der Verwendung unterladener oder überstarker Munition. Mehrfachkontrollen bei demselben Schützen sind zulässig.

W 8.03.2.2 Munitionsauswahl zur Ermittlung des Impulses der verwendeten Munition: 

Der Schiessleiter oder die Standaufsicht wählt zu einem von ihm festzulegenden Zeitpunkt, jedoch nicht nach der Frage "Ist der Schütze bereit?", aus dem Patronenvorrat des angetretenen Schützen mindestens 6 Testpatronen aus. Dem Schützen steht es frei, bis zu 10 Testpatronen zur Verfügung zu stellen.

W 8.03.2.3 Messung der Mündungsgeschwindigkeit

Von der Testmunition werden mindestens 4 Patronen zur Ermittlung der Durchschnittsgeschwindigkeit verwandt. Zum Abfeuern der Testmunition ist die Waffe zu verwenden, die vom Schützen eingesetzt wird. Die auf diese Weise gemessene Geschwindigkeit wird der Berechnung des Mündungsimpulses zugrunde gelegt.

W 8.03.2.4 Messung des Geschossgewichtes 

Von mindestens einer der übrigen Patronen wird das Geschoss gezogen und gewogen. Das Gewicht des Geschosses oder bei mehreren Geschossen das Durchschnittsgewicht wird der Berechnung des Mindestimpulses als zweite Grösse zugrundegelegt.

W 8.03.2.5 Nichterreichen des Mindestimpulses

Sind Geschossgewicht und Durchschnittsgeschwindigkeit ermittelt, so wird der Mindestimpuls berechnet. Unterschreitet der errechnete Impulswert den für diese Wertungsklasse notwendigen Mindestwert, so werden alle ausgewählten Patronen zur Geschwindigkeitsmessung herangezogen. Unterschreitet der erneut errechnete Impulswert noch immer den geforderten Mindestwert, so kann der Schütze nur noch ausser Wertung weiter schiessen.

W 8.03.2.6 Munitionswechsel 

Wurde von einem Schützen Testmunition genommen, so ist ein Munitionswechsel ohne Zustimmung der Standaufsicht nicht zulässig. Unzulässig eingesetzte Munition gilt unwiderlegbar als unterladen.

W 8.03.2.7 Messen von Schrotpatronen 

Bei Schrotpatronen kann beim vom Wettbewerber gezogenen Patronen die Vorladung dem Hülsenkörper entnommen und gewogen werden. Mehrfachprüfungen sind möglich. Es sind bei jedem geprüften Teilnehmer bei jedem Prüfdurchgang nur zwei Schrotpatronen zu ziehen.

W 9 Einsprüche, Proteste und Wettbewerbsgericht 

Über Einsprüche und Proteste entscheidet ein Wettbewerbsgericht, bestehend aus Match Director, Range Master und allen anwesenden Range Officern vor Ort noch vor Beendigung des Bewerbs endgültig. Eine Protestgebühr in Höhe des doppelten Nenngeldes wird vor Behandlung des Protests eingehoben und jedenfalls einbehalten, wenn der Protest abgewiesen wird.